Streit zwischen Union und SPD über Mietpreisbremse ist beendet

Berlin, 25.02.2015 - Laut Aussage des Ministers Heiko Maas wird das Gesetz voraussichtlich im April in Kraft treten

Die Union hat beim gestrigen Koalitionstreffen im Streit um das Gesetz zur Mietpreisbremse eingelenkt. Wie es scheint, wird das Gesetz nun in der geplanten Form kommen.


Anfang Oktober brachte das Kabinett den Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse auf den Weg. Doch wegen Widerständen aus der Union hakte das zugehörige parlamentarische Verfahren. Es scheint aber, als sei der Streit über die Details der Mietpreisbremse zwischen Union und SPD in der gestrigen Tagung des Koalitionsausschusses beigelegt worden.

Es bleibt wie vereinbart bei dem sogenannten Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, soll ihn auch bezahlen. Die Deckelung der Mieten in gefragten Gegenden soll ebenfalls wie geplant durchgesetzt werden - nur für Neubauten und umfassende Modernisierungen sind einige Ausnahme geplant.

Justizminister Heiko Maas äußerte sich heute auf Nachfrage via Twitter, dass Mietpreisbremse und Bestellerprinzip vorraussichtlich im April in Kraft treten werden.

Kurz erklärt: Was bedeuten Bestellerprinzip und Mietpreisbremse für Mieter:

Aktuelle News zur Mietpreisbremse

Das Gesetz zur Mietpreisbremse trat am 01. Juni 2015 in Kraft. Wir haben alles Wichtige dazu für Sie zusammengefasst und informieren Sie darüber, was die Regelung für Mieter und Eigentümer bedeutet.

Jetzt informieren

Bestellerprinzip

  • Wenn Sie den Mietvertrag für eine neue Wohnung abschließen, die im Auftrag des Vermieters von einem Makler vermittelt wurde, muss der Vermieter die Maklercourtage zahlen.
  • Der Vermieter darf die Maklergebühr nicht an den Mieter weiterberechnen.
  • Wer explizit einen Makler mit der Suche nach einer Mietwohnung beauftragt, muss auch zukünftig den Makler selbst bezahlen.

Mehr Informationen zum Bestellerprinzip


Mietpreisbremse

  • Vor allem in begehrten Wohnlagen mit knappem Angebot dürfte sich der Anstieg der Mieten langsamer als bisher fortsetzen.
  • Wenn Sie eine neue oder umfassend modernisierte Wohnung mieten wollen, sollten Sie sich nicht allzuviel Hoffnung auf eine Preisreduzierung machen – denn hier gilt die Mietpreisbremse nicht.
  • Stellen Sie nach dem Abschluss des Mietvertrags fest, dass die Preisobergrenze überschritten wird, rügen Sie einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse und verlangen Sie von Ihrem Vermieter Auskunft über die Zulässigkeit dieser Miete.  

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