Modernisierung: Mieter haben Mitspracherecht

Aktuelles Urteil: Mieter dürfen Umbauten ablehnen!

Gründe für Modernisierungsarbeiten, die den Energieverbrauch senken sollen, müssen vom Vermieter genau dargelegt werden. Ansonsten dürfen Mieter den Umbau verweigern.

Mieter können konkrete und nachvollziehbare Angaben zu den erwarteten Energieeinsparungen verlangen, wenn ihr Vermieter energetische Modernisierungsmaßnahmen plant. Fehlen diese Informationen, müssen Mieter die Baumaßnahmen nicht dulden. Das hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg in einem aktuellen Streitfall entschieden.


Mieter haben ein Recht auf eine detaillierte Auskunft zu Modernisierungsarbeiten.

In dem verhandelten Fall plante ein Vermieter die Wärmedämmung der Fassade, neue Fenster und Balkontüren sowie eine neue Haus- und Hoftür. Mit der Modernisierung wollte er den Energieverbrauch des Hauses senken. Die betroffenen Mieter stimmten aber nicht zu, weil sie die erwartete Energieeinsparung anzweifelten. Darauf klagte der Vermieter auf Duldung der Maßnahmen. Das Amtsgericht entschied zugunsten der Mieter. Die Begründung: Aus der Ankündigung des Vermieters wurde nicht deutlich, wie und weshalb mit der geplanten Modernisierung nachhaltig Energie gespart werden kann. Es fehlten konkrete Angaben und Einzelheiten zur energetischen Beschaffenheit des Hauses sowie der vorhandenen Fenster und Türen.

Nach Auffassung des Gerichts hat der Vermieter seine Mieter nicht ausreichend informiert. So konnten diese die geplanten Maßnahmen nicht prüfen. Für Mieter bedeutet dieses Urteil: Sie müssen einer energetischen Modernisierung nur dann zustimmen, wenn der Vermieter die erwartete Energieeinsparung ausführlich darlegt und begründet.



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