Berlin: BGH-Urteil stoppt Mietpreis-Explosion
15-Prozent-Kappungsgrenze ist legitim
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) bestätigt die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in ganz Berlin. Damit stärkt der BGH Mieter und Landesgesetzgeber.
Im gesamten Berliner Stadtgebiet dürfen Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent erhöhen. Diese sogenannte 15-Prozent-Kappungsgrenze hatte das Land Berlin bereits vor zwei Jahren eingeführt. Mit seinem aktuellen Urteil bestätigt der Bundesgerichtshof, dass dieser Beschluss rechtswirksam ist. Auslöser war ein Rechtsstreit zwischen einem Mieter und seinem Vermieter in Berlin Wedding um die Zulässigkeit einer Mieterhöhung.
Zum Hintergrund: Die Kappungsgrenze soll verhindern, dass die Mieten in den angespannten Wohnungsmärkten regelrecht explodieren. Ursprünglich sieht sie vor, dass die Miete auf dem Weg zur ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent erhöht werden darf. Die Landesregierungen können aber Gebiete mit besonderem Wohnungsbedarf festlegen, in denen nur 15 Prozent Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren erlaubt sind. Eine Kappungsgrenze gilt zurzeit in elf deutschen Bundesländern.
Die Senkung der Kappungsgrenze steht allerdings in keinem Zusammenhang mit der 2015 eingeführten Mietpreisbremse. Denn die Mietpreisbremse betrifft keine bestehenden Mietverhältnisse, sondern bezieht sich auf neu abgeschlossene Mietverträge. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die zulässige Miete bei neuen Verträgen höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.