Auch Mieter bekommen Geld für Einbruchschutz

Wer sein Haus oder seine Wohnung sicherer macht, kann dafür ab sofort Zuschüsse der KfW-Bank in Anspruch nehmen. Neu: Das gilt auch für Mieter.

Bauherren, Hausbesitzer und Mieter bekommen Unterstützung beim Einbruchschutz. Dafür hat das Bundesbauministerium das bestehende KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ erweitert. So zahlt die KfW Zuschüsse für den Einbau von Haus- oder Wohnungstüren, Fenstern und Rollläden, die gegen Einbrüche besonders gesichert sind. Auch für Alarmanlagen oder Gegensprechanlagen gibt es Geld.

Staatliche Unterstützung beim Einbruchschutz gibt es jetzt auch für Mieter.

Staatliche Unterstützung beim Einbruchschutz gibt es jetzt auch für Mieter.

Neu ist, dass auch Mieter die Förderung beantragen können – etwa, wenn sie sich einen besseren Einbruchschutz wünschen, ihr Vermieter diese Investition aber nicht übernehmen will. Erhöhen Mieter die Sicherheit ihrer Wohnung auf eigene Kosten, haben sie Anspruch auf die KfW-Zuschüsse. Voraussetzung dafür ist das schriftliche Einverständnis des Wohnungseigentümers.

Beobachtungen der Polizei zeigen, dass sich viele Einbrüche verhindern lassen, wenn die Wohnung zusätzlich gesichert ist. Denn die meisten Einbrecher sind Gelegenheitstäter. Sie geben schnell auf, wenn es nicht gelingt, Türen oder Fenster mit einem einfachen Werkzeug aufzuhebeln.

Sowohl Maßnahmen als auch Material förderfähig

Das erweiterte Förderprogramm der KfW ist zunächst auf drei Jahre angelegt. Insgesamt 30 Millionen Euro hält das Bundesbauministerium dafür bereit. Je nach Höhe der Kosten für den Umbau erhalten Bauherren, Hausbesitzer und Mieter Förderbeträge von mindestens 200 bis höchstens 1.500 Euro. Wer seine Wohnung mit Einbruchschutz ausstattet und sie zugleich altersgerecht umbauen lässt, bekommt sogar Zuschüsse bis zu 5.000 Euro. Zum altersgerechten Umbau gehören unter anderem bodengleiche Duschen, breitere Türen, Änderungen am Grundriss und schwellenlose Eingangs- und Innentüren. Solche barrierefreien Ausstattungen sind bei allen Altersgruppen seit Jahren gefragt, da sie eine Wohnung optisch aufwerten und – unabhängig vom Alter – viel Wohnkomfort bieten.

Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig. Voraussetzung für die Förderung ist, dass eine Fachfirma den Umbau übernimmt. Antragsteller können Zuschüsse für Einbruchschutz und den altersgerechten Umbau auch mit Förderprogrammen für die energetische Gebäudesanierung kombinieren – zum Beispiel beim Austausch der Fenster.



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