Neue Regeln für die Mietpreisbremse

Bundeskabinett beschließt Entwurf zum Mietrechtsanpassungsgesetz

Am 5. September hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zu Änderungen am Mietrecht und damit auch an der Mietpreisbremse verabschiedet. Jetzt kann der Bundestag über das Gesetz beraten. Wichtigste geplante Änderungen: Vermieter müssen fortan Auskunft über die Höhe der Vormiete geben, wenn sie mehr Miete verlangen wollen, als die Mietpreisbremse zulässt. Wer seine Mieter „herausmodernisiert“, muss zukünftig mit empfindlichen Strafen rechnen.

Interview mit Iris Spranger

Es ist vollbracht: Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat nach langen Diskussionen in der Koalition ihren Reformentwurf für das neue Gesetz durch das Kabinett gebracht. Das „Mietrechtsanpassungsgesetz (MietAnpG)“ sieht unter anderem folgende Änderungen für Vermieter und Mieter vor:

  • Wollen Vermieter in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt mehr als zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, dann müssen sie dies aktiv und unaufgefordert begründen. Ausnahmen: Es gab eine höhere Vormiete, es wurde umfassend modernisiert oder es handelt sich um einen Neubau. Der Vermieter muss seinen neuen Mieter klipp und klar schriftlich darüber informieren, wie hoch die vorherige Miete war.

  • Wenn der Vermieter keine Begründung für eine höhere Miete liefert, kann der Mieter – auch nach Einzug – die Mietkosten verweigern, die über der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent liegen. Dies gilt ab dem Zeitpunkt, wenn er den Vermieter rügt. Dies kann nach neuem Gesetz in vereinfachter Form, also ohne weitere Detailangaben, geschehen.

  • In bestimmten, gefährdeten Gebieten darf die Umlage von Modernisierungskosten nur noch in Höhe von acht Prozent jährlich auf die Mieter umgelegt werden. Bisher waren elf Prozent möglich.

  • Vermieter dürfen Modernisierungsumlagen bis 10.000 Euro einfacher berechnen: Sie können 70 Prozent der Summe als Modernisierungskosten umlegen.

  • Wenn Eigentümer Modernisierungsmaßnahmen gezielt dazu nutzen, ihre Mieter aus den Wohnungen zu vergraulen, ist dies künftig eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 100.000 Euro Strafe geahndet werden kann.

Nach den weiteren Beratungen im Bundestag soll das Gesetz zum 01.01.2019 in Kraft treten.

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