Ausweispflicht für Immobilienanzeigen

Energieeinsparverordnung wird zum Jahresbeginn verschärft

Mit Inkrafttreten der EnEV 2016 müssen die energetischen Kennwerte der Immobilie bei Verkauf oder Vermietung in der Anzeige angegeben werden.


Mieter können sich bereits vor der ersten Besichtigung über Energiekosten informieren.

Zum 1. Januar tritt die EnEV 2016 in Kraft. Damit wird die weiterhin gültige Energieeinsparverordnung vom Mai 2014 (EnEV 2014) in einigen Punkten nochmals verschärft. In erster Linie erhöhen sich die energetischen Standards für Neubauten. Hier sind künftige Bauherren gefordert. Aber auch für Eigentümer und Mieter gibt es Änderungen. Denn ab dem kommenden Jahr müssen die jeweiligen energetischen Kennwerte bei Verkauf oder Vermietung in der Immobilienanzeige angegeben werden. Mieter haben so bereits vor der ersten Besichtigung die Chance, sich über zu erwartende Energiekosten zu informieren.

Energieausweise mit Energieeffizienzklasse

In den ab 1. Mai 2014 ausgestellten Energieausweisen für Wohngebäude werden die Gebäude – genau wie Kühlschränke oder Waschmaschinen – einer bestimmten Effizienz-Klasse (von A+ bis H) zugeordnet. Sofern also der Energieausweis die Energieeffizienzklasse aufweist, muss auch die ab Januar 2016 angegeben werden.n.

Verstärkte Kontrollen

Künftig wird es ein Kontrollsystem geben, nach dem Inspektionsberichte von Klimaanlagen überprüft werden. Auch kann es Stichprobenkontrollen für Energieausweise geben. Außerdem sinkt mit der neuen Verordnung der Primärenergiefaktor für elektrischen Strom von 2,4 auf 1,8. Der Primärenergiefaktor zeigt das Verhältnis von der eingesetzten Primärenergie zur abgegebenen Endenergie. Damit wird der insgesamt zu betreibende Aufwand dargestellt, der für die Bereitstellung von Energie am Verbrauchspunkt erforderlich ist. Sinkt der Primärwert, wird Strom eine attraktive Alternative zu Erdgas und Öl in der Heiztechnik.



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