Das können Mieter von der Steuer absetzen

Steuerabzug für Handwerker, Minijobber und Arbeitszimmer

Sparen dank Steuererklärung: Mieter können das Finanzamt an vielen Kosten beteiligen. Das reduziert die Steuerschuld. Hier erfahren Sie, was Sie absetzen können.

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Leistungen von Handwerkern

Nicht nur Eigentümer können Handwerker-Leistungen von der Steuer absetzen, sondern auch Mieter. Dafür müssen sie den Maler, den Heizungsbauer, den Tischler, Schornsteinfeger, Fliesenleger oder den Dachdecker aber selbst bezahlt haben. Im Vergleich etwa zu den Werbungskosten, die von den steuerpflichtigen Einnahmen abgehen, reduzieren die Handwerkerkosten direkt die Steuerschuld. Deshalb lohnen sich auch kleine Beträge. Abgesetzt werden können 20 Prozent von maximal 6.000 Euro jährlich. Daraus ergibt sich eine Steuerersparnis von 1.200 Euro.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten, die Sie oder Ihre Familie sonst selbst vornehmen würden –  wie zum Beispiel mit dem Hund Gassi gehen, Babysitting, Pflege von Angehörigen, Wohnungsreinigung oder Bügeln. Solange diese Arbeiten wirklich zu Hause geleistet werden, können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten von bis zu 20.000 Euro absetzen: Das ermöglicht einen Steuerabzug von maximal 4.000 Euro.

Tipp:

Auch die Nebenkostenabrechnung zählt. Wenn sich Handwerksleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen in der Nebenkostenabrechnung des Vermieters „verstecken“, können Mieter diese ebenfalls ansetzen, zum Beispiel für den Winterräumdienst, den Schornsteinfeger oder die Treppenhausreinigung.

Minijobber

Über Minijobber, die über die Minijobzentrale angemeldet sind und bei Mietern die Kinder hüten, die Wohnung reinigen oder Fenster putzen, lassen sich maximal 510 Euro Steuern sparen – das sind 20 Prozent von 2.550 Euro jährlich. Unterm Strich kann die Steuer bei Ansatz der Maximalwerte mit Minijobbern, Handwerkern und haushaltsnahen Dienstleistungen um bis zu 5.710 Euro reduziert werden.

Häusliche Arbeitszimmer

Ein Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden kann nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Arbeit darstellt. Dann erscheinen entsprechend des Wohnflächenanteils des Heimbüros sämtliche Wohnungskosten in der Steuererklärung. Bestimmte Berufsgruppen (zum Beispiel Lehrer oder Verkäufer im Außendienst) können bis zu 1.250 Euro pro Jahr für das Arbeitszimmer ansetzen – sofern sie für bestimmte Tätigkeiten keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung haben. 

Wichtig:

Achten Sie auf korrekte Rechnungen, die Kunden und Dienstleister, Name, Anschrift, Steuernummer des Handwerkers, Art, Zeitpunkt und konkreten Inhalt der Leistung beinhalten. Bei Handwerkerrechnungen müssen Arbeitszeit und Material getrennt aufgeführt werden, denn nur die Lohn- und Arbeitskosten, Verbrauchsmaterial, Fahrtkosten und Mehrwertsteuer sind anrechenbar, die Materialkosten nicht. Bezahlen Sie Rechnungen immer per Überweisung. Bargeschäfte akzeptiert der Fiskus nicht – außer es handelt sich um angemeldete Minijobber.

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