Heizkostenabrechnung 2015

Rückerstattung oder Nachzahlung?

Bald steht die jährliche Heizkostenabrechnung an. Der Anteil falscher Abrechnungen ist erheblich, es lohnt sich also die eigene Abrechnung genau zu überprüfen.

Deutschlands Vermieter versenden jedes Jahr rund 15 Millionen Heizkostenabrechnungen. Wer seine Abrechnung im Briefkasten findet, öffnet den Umschlag meist mit Spannung. Der erste Blick sucht die entscheidende Nachricht: Rückerstattung oder Nachzahlung? Die Rückzahlung streicht jeder gern ein, eine Nachzahlung wird kritisch hinterfragt.

Der milde Winter 2014 macht sich auch bei den Heizkosten bemerkbar

Der milde Winter 2014 macht sich auch bei den Heizkosten bemerkbar

Hatten wir 2014 wirklich einen strengen, langen Winter? Hat sich der Energiepreis im vergangenen Jahr erhöht? Oder ist die Abrechnung fehlerhaft? Die Rechnungsprüfung ist kompliziert und zeitaufwendig. Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung zu erhalten. Das bedeutet, dass zumindest ein Teil der gesamten Heizkosten nach einem Maßstab umgelegt ist, der den unterschiedlichen Wärmeverbrauch der einzelnen Mietparteien berücksichtigt. Zu dieser Aufschlüsselung ist Ihr Vermieter verpflichtet.

Die Fragen nach Witterung und Energiepreis sind schnell beantwortet. Wir hatten 2014 milde Temperaturen und mussten daher deutlich weniger heizen als im Vorjahr. Außerdem sanken der Gaspreis und vor allem der Preis für Heizöl. Alles in allem sind die Heizkosten 2014 im Vergleich zu 2013 um fast zehn Prozent zurückgegangen. Das geht aus dem bundesweiten Heizspiegel 2015 hervor, den die co2online GmbH mit Unterstützung des Deutschen Mieterbundes e.V. kürzlich veröffentlicht hat. Konkret in Zahlen bedeutet das: Bewohner einer 70-Quadratmeter-Wohnung sparten 2014 im Schnitt 85 Euro bei Erdgas oder 90 Euro bei Fernwärme an Heizkosten gegenüber 2013 ein. Bei einer mit Erdöl betriebenen Heizung lag die Ersparnis sogar bei 155 Euro.

Keine bösen Überraschungen zu erwarten

Fazit: Mildes Wetter, gesunkene Energiepreise. Ihre Heizkostenabrechnung sollte Ihnen also keine böse Überraschung bescheren. Wenn Ihre Rückerstattung zu gering ausfällt oder Ihr Vermieter sogar eine Nachzahlung fordert, ist es ratsam, aktiv zu werden. Bis spätestens 12 Monate nach Erhalt der Heizkostenabrechnung können Sie eine Reklamation geltend machen. Der Anteil falscher Abrechnungen ist erheblich, es lohnt sich also die eigene Abrechnung genau zu überprüfen.

Übrigens: Die Abrechnungsfrist für den Vermieter beträgt zwölf Monate. Die Abrechnung für das Jahr 2014, sofern zum Jahresende abgerechnet wird, muss Ihnen also spätestens bis 31.12.2015 vorliegen.



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