Höheres Wohngeld ab 2020

Anpassungen an tatsächliche Mietsteigerungen

Eine Forderung des letztjährigen Wohngipfels wird nun auf den Weg gebracht: Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Erhöhung des Wohngeldes ab 2020 und zu einer regelmäßigen Anpassung ab 2022 auf den Weg gebracht.



Etwa 660.000 Haushalte würden ab dem kommenden Jahr von der Anhebung des Wohngeldes profitieren. Bei einem Zweipersonenhaushalt würde die Erhöhung von 145 Euro auf 190 Euro rund 31 Prozent betragen. Wohngeld erhalten Haushalte mit einem zu geringen Einkommen, um sich die Miete leisten zu können. Diese Haushalte erhalten bisher keinerlei staatliche Unterstützung, etwa Hartz IV. Insbesondere Rentner und Familien stehen im Fokus der Reform.

Neue Mietenstufe VII


Rund 1,2 Milliarden Euro will die Bundesregierung in die Hand nehmen, um die Folgen schneller Mietensteigerungen abzufedern. 

Der Gesetzentwurf sieht vor...
 
  • die Parameter der Wohngeldformel anzupassen, damit mehr Bürger in den Genuss des Wohngeldes kommen können;
  • eine neue Mietenstufe VII einzuführen, welche die bisherigen sechs Mietenstufen nach oben hin ergänzt. In die Mietenstufen werden Städte und Kreise eingruppiert, um das Mietniveau im Verhältnis zum Haushaltseinkommen berechnen zu können. Denn: Das Wohngeld wird individuell nach Einkünften, Personenzahl und Mietniveau berechnet. Die neue Mietenstufe wird für besonders teure Regionen benötigt;
  • dass das Wohngeld zukünftig „dynamisch“ an die Mietenentwicklung angepasst wird. Konkret bedeute dies eine Neuanpassung alle zwei Jahre, erstmalig zum 1. Januar 2022.

 

Anpassungen besonders wichtig


Vor allem den letzten Punkt bewerten Sozialverbände als besonders wichtig. Zuvor wurde das Wohngeld eher unregelmäßig erhöht oder teilweise jahrelang überhaupt nicht – obwohl die Mieten und Wohnkosten teilweise drastisch angestiegen sind. Die letzte Aktualisierung erfolgte 2016.

Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Das Wohngeld wird zur Hälfte von den Ländern bezahlt. 

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