Mieterhöhungen werden erschwert

Neues Gesetz soll Mieterhöhungen dämpfen

Mieter sollen in Zukunft stärker vor Mieterhöhungen geschützt werden. Das sieht ein neues Reformpaket zum Mietrecht vor, das Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) aktuell vorgestellt hat. Einen Referentenentwurf dazu will das Ministerium in der ersten Jahreshälfte 2016 vorlegen.

Ein wichtiger Punkt für Mieter ist die Mieterhöhung nach einer Modernisierung. Statt bisher elf Prozent dürften Vermieter nach den neuen Plänen künftig nur noch acht Prozent ihrer Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Darüber hinaus soll eine Kappungsgrenze sicherstellen, dass die Miete nach einer Modernisierung innerhalb von acht Jahren um höchstens 50 Prozent, maximal um vier Euro pro Quadratmeter, erhöht werden kann.


Mieten dürfen nach einer Modernisierung nur noch um höchstens 8 Prozent erhöht werden.

Auch für die ortsübliche Vergleichsmiete und den Mietspiegel will der Bundesjustizminister neue Regelungen einführen: Bisher fließen in die ortsübliche Vergleichsmiete alle Vertragsabschlüsse und Mieterhöhungen der letzten vier Jahre ein. Jetzt soll dieser Bezugszeitraum auf zehn Jahre verlängert werden. Das würde die Steigerung der Mietpreise weiter dämpfen. Die Qualität und Aussagekraft von Mietspiegeln, die bisher vielfach kritisch gesehen wird, soll in einem weiteren Schritt der Mietrechtsreform verbessert werden. Dafür sehen die neuen Pläne eine Rechtsverordnung mit Grundsätzen zur Qualitätssicherung und Dokumentation von Mietspiegeln vor. Zusätzlich sollen die Rechte von Mietern, die eine Kündigung wegen Zahlungsverzug bekommen haben, gestärkt werden.

Ob Mieter künftig tatsächlich von diesen Plänen profitieren können, wird sich im kommenden Jahr 2016 zeigen. Noch steht das Gesetzesvorhaben ganz am Anfang.



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