Was sich 2018 für Mieter ändert

Rauchmelderpflicht jetzt auch in Bayern, mehr Zuschüsse in Berlin

Jeder Jahreswechsel bringt für Mieter Änderungen bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen mit sich. Ab Januar 2018 gibt es zwar keine bundesweiten, aber immerhin einige regionale Neuerungen.

Der 1. Januar ist ein Datum, das Mieter stets im Blick behalten sollten. Auch wenn dieser Jahreswechsel keine bundesweiten Neuerungen im Mietrecht bringt, kann es dennoch ab 2018 je nach Gemeinde und Bundesland neue Regelungen für Mieter geben.

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Rauchmelderpflicht in Bayern gilt jetzt auch für Bestandsgebäude

Bislang war Bayern eines der wenigen Bundesländer, in denen Rauchmelder nur bei Neubauten gesetzlich vorgeschrieben waren. Das ändert sich ab dem 1. Januar 2018: Auch in bayerischen Bestandsgebäuden müssen nun Rauchmelder installiert werden.

Übergangsfristen für die Installation von Rauchmeldern in bestehenden Wohnungen laufen damit nur noch in Brandenburg, Berlin und Thüringen. Einzig Sachsen hat auch langfristig keine Rauchmelderpflicht im Bestand vorgesehen.

Wichtig für Mieter: Ob für die Installation und Wartung der Rauchmelder der Vermieter oder der Mieter zuständig ist, hängt von den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes ab. Dort, wo der Vermieter in der Pflicht steht, kann er mit dem Mieter einen Vertrag abschließen und ihm die Verantwortung übertragen. Das wird jedoch nur wirksam, wenn sich der Mieter einverstanden erklärt.

Welche Räume müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein?

Auch bei der Frage, in welchen Räumen Rauchmelder installiert werden müssen, gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung. Pflicht ist die Ausstattung mit Rauchmeldern immer in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungsweg ins Freie oder ins Treppenhaus dienen. Besonders strenge Vorschriften gelten in Berlin und Brandenburg, wo die Warngeräte in allen Aufenthaltsräumen angebracht werden müssen.

Neue Mietspiegel in einigen Städten

Vor allem größere Städte überarbeiten ihre Mietspiegel in regelmäßigen Abständen, um für Mieter und Vermieter einen fundierten Anhaltspunkt über die Höhe der marktüblichen Miete zur Verfügung zu stellen.

Unter anderem planen Frankfurt am Main, Regensburg und Bamberg die Erhebung neuer Marktdaten, um im Jahr 2018 einen aktualisierten Mietspiegel veröffentlichen zu können.

Mietspiegel und Mietpreisbremse

 

Besondere Bedeutung hat der Mietspiegel in Städten und Gemeinden, in denen aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes die Mietpreisbremse gilt. Dort dienen sie bei der Neuvermietung von Bestandswohnungen als Maßstab für die Obergrenze des Mietpreises. Maximal zehn Prozent, so die gesetzliche Regelung, darf die neue Miete über der im Mietspiegel aufgeführten ortsüblichen Miete liegen.

 

Höhere Zuschüsse für Mieter in Berlin

In Berlin hat der Senat auf die zuletzt stark angestiegenen Mieten reagiert und die Mietzuschüsse für diejenigen erhöht, die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen.

Das bedeutet konkret: Eine Person, die in einer 50-Quadratmeter-Wohnung lebt, erhält ab dem 1. Januar 2018 einen um 39,50 Euro höheren Mietzuschuss pro Monat. Bei einem Zweipersonenhaushalt mit 60 Quadratmetern Wohnfläche erhöht sich die Sozialförderung um 34,80 Euro.

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