Immer mehr angespannte Wohnungsmärkte
Mietpreisbremse kommt auch in Hessen und Bremen
Hessen führt voraussichtlich zum 1. Dezember die Mietpreisbremse ein. Das Gesetz tritt in 16 Städten und Gemeinden in Kraft, darunter Frankfurt am Main, Kassel und Wiesbaden. Auch in Bremen, Schleswig-Holstein und Brandenburg werden künftig die Mieten gebremst.
Die hessische Landesregierung hat die Mietpreisbremse beschlossen. Voraussichtlich ab Anfang Dezember soll die Verordnung zur Mietenbegrenzung den angespannten Wohnungsmarkt in 16 Kommunen entlasten, darunter Frankfurt am Main, Kassel und Wiesbaden.
Die Mietpreisbremse wird in Hessen nicht flächendeckend eingesetzt, in einigen Kommunen sind nur bestimmte Lagen betroffen. So greift die Mietpreisbremse zwar erwartungsgemäß in Frankfurt am Main, nicht aber in den Stadteilen Berkersheim, Eckenheim, Harheim und Unterliederbach. Der durchschnittliche Mietpreis liegt in Frankfurt aktuell bei 13,82 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter, kann in Spitzenlagen wie dem Westend aber auch bis zu 19 Euro betragen.
Die Liste der Kommunen, in denen die Mietpreisbremse greift, umfasst: Frankfurt am Main (außer Berkersheim, Eckenheim, Harheim und Unterliederbach), Bad Homburg vor der Höhe (außer Ober-Erlenbach), Darmstadt (außer Arheilgen, Eberstadt und Kranichstein), Dreieich, Flörsheim am Main, Griesheim, Hattersheim am Main, Kassel (außer Wolfsanger/Hasenecke), Kronberg im Taunus, Marburg, Mörfelden-Walldorf, Oberursel (Taunus), Offenbach am Main, Schwalbach am Taunus, Weiterstadt und Wiesbaden (außer Igstadt, Medenbach und Naurod).
Auch in Bremen tritt die Mietpreisbremse in Kraft. Sie gilt ausschließlich für die Stadt Bremen – nicht für Bremerhaven. Sie ist auf fünf Jahre befristet und gilt ab dem 1. Dezember 2015. Laut Bausenator Joachim Lohse soll sie vor allem die Versorgung von Wohnungen für Haushalte mit geringeren Einkommen sicherstellen.
Schleswig-Holstein führt ebenfalls die Mietpreisbremse ein. Ab dem 1.12.2015 greift die Mietpreisbremse in zwölf Kommunen. In den kommenden fünf Jahren soll sie in einigen Gemeinden nördlich von Hamburg, auf den Nordseeinseln Sylt und Föhr sowie in der Landeshauptstadt Kiel gelten. In diesen Gebieten ist der Wohnungsmarkt aus Sicht der Landesregierung angespannt, die Mieten steigen seit einigen Jahren stark an. Weil immer mehr Menschen in diese Gemeinden ziehen, wird das Wohnungsangebot dort immer knapper und begehrter.
Die Regelung beruht auf dem Bundesgesetz zur Einführung der Mietpreisbremse, das am 1. Juni 2015 in Kraft getreten ist. In Schleswig-Holstein gilt sie nun laut dem aktuellen Beschluss für folgende Gemeinden: auf Sylt in Hörnum, Kampen, Wenningstedt-Braderup, Westerland, Rantum und Keitum, in Wyk auf Föhr, in der Landeshauptstadt Kiel sowie in den Orten Norderstedt, Barsbüttel, Glinde, Halstenbek und Wentorf im Hamburger Umland.
Das Land Brandenburg will ebenfalls die Mietpreisbremse bis spätestens Anfang 2016 einführen. Experten erstellen derzeit im Auftrag der Landesregierung ein Gutachten über Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt – dazu gehören voraussichtlich Potsdam sowie mehrere Orte im Berliner Umland.