Feuchtigkeitsschäden in der Mietwohnung

Schimmel als Streitthema zwischen Mieter und Vermieter

Schimmel ist ein ewiger Zankapfel zwischen Mietern und Vermietern. Im Winter und in der Übergangszeit tritt er besonders häufig in Wohnungen auf.



Schimmel kann gefährlich werden: „Die schwarzen Flecken auf den Tapeten sehen nicht nur hässlich aus, die Sporen des Schimmelpilzes können zum Beispiel auch, insbesondere bei Kindern, schwere Asthmaleiden verursachen“, berichtet der Mieterverein Gießen. Ist er erst einmal da, wird es meist hitzig zwischen Vermieter und Mieter. Wer ist schuld an dem Schimmel in der Wohnung?

Der Mieterverein kennt vor allem zwei Gründe für das Problem: „Hierfür kann Kondensfeuchtigkeit von innen oder von außen in die Wand eindringendes Wasser verantwortlich sein.“ Soll heißen: Entweder ist das Mauerwerk zu kalt oder die Luftfeuchtigkeit in den Räumen zu hoch – leider trifft meist beides gleichzeitig auf.

So entsteht Schimmel im Winter


Warum kommt es in der kalten Jahreszeit überhaupt so häufig zu Schimmel? Oft ist der Kälteunterschied zwischen innen und außen dafür verantwortlich. Die geheizte Luft im Innenraum nimmt viel Feuchtigkeit auf. Trifft diese mit Feuchtigkeit gesättigte Luft auf eine kalte Außenwand oder das Fenster, kondensiert das Wasser in der Luft: Es rinnt das Fenster hinab oder – was schlimmer ist – durchfeuchtet eine Wand und bietet den Schimmelsporen beste Wachstumsbedingungen

Mieter sind zum Lüften verpflichtet


Mieter sind dazu verpflichtet, die Wohnung ausreichend zu belüften – in einem zumutbaren Rahmen. Normalerweise sollte dafür ein zweimaliges Stoßlüften morgens und abends für fünf bis zehn Minuten ausreichen. Die Lüftung über ein gekipptes Fenster ist in jedem Fall nicht ausreichend, weil der Austausch von trockener und feuchter Luft auf diese Weise nicht gelingt. Es ist auch energetisch die völlig falsche Lüftungsart im Winter. Das Landgericht Hannover beurteilte ein drei- bis viermaliges Stoßlüften als ausreichend. Sofern die Temperatur nicht unter 15 Grad sinke, sei es auch nicht erforderlich, dass Mieter, die gern kühl schlafen, das Schlafzimmer auf höhere Temperaturen heizen, um Schimmel zu vermeiden.

Auch Vermieter sind in der Pflicht


Ist der Schimmel da, wird schnell die Schuldfrage gestellt. Vermieter behaupten dann immer, dass die Mieter falsch lüften. Der Mieterverein Gießen sieht dann auch den Vermieter in der Pflicht: Er müsse beweisen, ob der Schimmel nicht auf Baumängel zurückzuführen sei. Eindringender Regen, Erdfeuchte, eine unzureichende Wärmedämmung oder Wärmebrücken können dabei eine Rolle spielen.

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