Mieter-Vermieter-Kommunikation
E-Mail oder Brief an den Vermieter?
Das digitale Zeitalter ist längst bei Wohnungsverwaltungen eingezogen und hat die Kommunikation zwischen Mietern und Vermietern verändert. Den Vermieter per E-Mail über kleine Mängel zu informieren, geht fix und spart Porto. Aber nicht alle Anliegen sollten online übermittelt werden.
Die elektronische Kommunikation bringt für Mieter und Vermieter zahlreiche Vorteile – die meisten Hausverwaltungen haben bereits auf elektronische Aktenführung umgestellt. So erhalten Mieter beispielsweise zeitnah eingescannte Belege ihrer Nebenkostenabrechnung per Mail. Und sie können Mängel wie tropfende Wasserhähne, schlecht schließende Fenster oder Türen unkompliziert per Mail melden. Möchte sich ein Mieter ein Haustier zulegen, kann er den Antrag ebenfalls mailen.
Die elektronische Kommunikation bringt für Mieter und Vermieter zahlreiche Vorteile – die meisten Hausverwaltungen haben bereits auf elektronische Aktenführung umgestellt. So erhalten Mieter beispielsweise zeitnah eingescannte Belege ihrer Nebenkostenabrechnung per Mail. Und sie können Mängel wie tropfende Wasserhähne, schlecht schließende Fenster oder Türen unkompliziert per Mail melden. Möchte sich ein Mieter ein Haustier zulegen, kann er den Antrag ebenfalls mailen.
Vermieter und Mieter können nahezu alle Anliegen digital abwickeln. Selbst eine Modernisierung oder eine Mieterhöhung kann der Vermieter per E-Mail ankündigen. Allerdings steht immer das Problem des nachweislichen Zugangs im Raum: Hat der Empfänger die Nachricht auch wirklich erhalten und gelesen? Deshalb wird beispielweise eine Mieterhöhung in den meisten Fällen doch im Haus-Briefkasten des Mieters landen.
Vieles, aber nicht alles lässt sich per E-Mail an den Vermieter übermitteln. Kündigungen sind auf jeden Fall davon ausgenommen. Hier ist vom Gesetzgeber immer noch die Schriftform mit Originalunterschrift vorgeschrieben. Mieter, aber auch Vermieter dürfen nur mit einem original unterschriebenen Schriftstück kündigen.
Gut zu wissen:
Mieter sind nicht verpflichtet, dem Vermieter ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen. Wenn allerdings ein Mieter sein Anliegen per Mail schildert, darf der Vermieter ihm auf demselbem Weg antworten.