Darum ziehen Mieter und Vermieter vor Gericht


Veröffentlicht am 01.05.2020

Gründe für Streit zwischen den Mietparteien gibt es eigentlich mehr als genug. Doch die Zahl der Gerichtsprozesse nimmt seit langem kontinuierlich ab. Unsere Rangliste zeigt dir, worum am häufigsten gestritten wird.

Was darf der Vermieter? Welche Pflichten hat der Mieter? Das sind Fragen, die sich die Deutschen am liebsten vom Deutschen Mieterschutzbund (DMB) beantworten lassen: rund 1,15 Millionen Rechtsberatungen gaben die regionalen Mietervereine 2018. Wie oft es bei der Beratung nicht bleibt und ein Streit in eine gerichtliche Auseinandersetzung abgleitet, darüber führt der DMB regelmäßig Statistik.

Seit dem ersten Erhebungsjahr zeigt sich in dieser Statistik ein kontinuierlicher Trend: Immer seltener kommt es zu Wohnrechtsstreitigkeiten vor den Amtsgerichten in Deutschland. So hat der Mieterschutzbund 1996 noch mehr als 351.000 Mietrechtsprozesse begleitet. 2018 hingegen waren es nur noch rund 225.000 Prozesse – eine gewaltige Differenz. Dieser Wert ist damit um über 35 Prozent gesunken.

Das Bundesamt für Statistik bestätigt den Trend mit leichten Abweichungen. Zwar sinken hier die bis 2017 erfassten Prozesszahlen für Wohnungsmietsachen für die einzelnen Jahre nicht in der selben Kontinuität wie die vom Deutschen Mieterschutzbund. Aber der Langzeittrend stimmt: Gegenüber 2004 ist deren Zahl bis 2017 um rund 29 Prozent gesunken.

Mietrechtsreformen und zahlreiche Urteile der vergangenen Jahre hätten viele typische Streitfragen aufgelöst, erklärt dazu der Mieterschutzbund. Auch in der Qualität der Rechtsberatung seiner Mietervereine sieht er einen für den Rückgang wichtigen Grund. Mehr als 1 Millionen Beratungen führen die Rechtsexperten der Mietervereine Jahr für Jahr durch. Und erreichen, dass ein Großteil davon außergerichtlich gelöst werden kann – das gilt laut Statistik schon seit 2015 für rund 97 Prozent der Beratungen.

Jeder fünfte Mietrechtsprozess betrifft Mieterhöhungen

Auch die steigende Eigentümerquote in Deutschland kann erklären helfen, dass es im Mietrecht inzwischen so selten der Schlichtung durch einen Richter bedarf. Um immerhin 1,8 Prozent ist sie seit den 90er Jahren gestiegen. Mehr Menschen leben also im Eigenheim und können sich darum Streitereien mit dem Vermieter sparen.

Die Statistik des Mieterschutzbundes gibt auch Aufschluss darüber, auf welche Streitpunkte sich die Prozesse besonders häufig beziehen. An erster Stelle nennt der DMB hier unverändert Vertragsverletzungen. Das fängt an mit Fragen zur Haltung von Haustieren, und führt über Wohnungsmängel und Mietminderungen bis hin zu Verfahren zur Mietpreisbremse.

Einen drastischen Anstieg verzeichneten dagegen Klagen gegen Mieterhöhungen. Gegenüber dem Vorjahr stieg ihre Zahl um 4,7 Prozent. Jeder fünfte Mietrechtsprozess bezog sich 2018 auf diesen Streitgrund. Die Mieterhöhungen lösten somit Betriebskostenfragen in der Statistik auf dem zweiten Platz ab.


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Mietpreisbremse und Mietendeckel: Neue Gründe für Streit

Bald schon könnte beim Deutschen Mieterschutzbund Schluss sein mit dem vermeintlichen Frieden zwischen den Mietern und Vermietern Deutschlands: So sank die Zahl der Mietrechtsprozesse 2018 gegenüber dem Vorjahr um nur noch 0,75 Prozent. Im Jahr davor hatten sowohl der Mieterschutzbund als auch DESTASIS einen deutlich stärkeren Rückgang von rund 8 Prozent angezeigt. Kehrt sich der Trend also um?

Die Verschärfung der sogenannten Mietpreisbremse gibt zumindest Anlass, das zu vermuten. Seit Januar 2019 gilt die neue Fassung des 2015 erlassenen Gesetzes. Städte und Gemeinden erhalten damit die Möglichkeit, Gebiete zu definieren, in denen die Mietpreisbremse gelten soll. Das Gesetz sieht vor, dass die Miete in diesen Gebieten beim Abschluss eines neuen Mietvertrags maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Immer öfter ziehen darum Mieter gegen zu hohe Mietpreise vor Gericht.

Auch der Berliner Mietendeckel birgt viel Streitpotenzial: Die Wohnmietpreise der Stadt sind in den vergangenen zehn Jahren regelrecht explodiert. Der Mietendeckel soll sie zwei Jahre lang einfrieren, ab 2022 dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Gegen das seit dem 23. Februar 2020 geltende Gesetz wurde bereits durch zahlreiche Vermieter geklagt. Mit den Klagen der Mieter, die sich jetzt gegen ihre Mietpreise wehren, haben die Amtsgerichte der Stadt bereits jetzt allerhand zu tun.





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