Das ändert sich 2020 für Mieter





Veröffentlicht am 04. Januar 2020

Hohe Mieten, vor allem in den großen Städten, waren 2019 ein in Politik und Gesellschaft viel diskutiertes Thema. Im Jahr 2020 können zumindest bestimmte Mietergruppen finanzielle Entlastungen erwarten. Mit dem Jahreswechsel tritt eine Wohngeldreform in Kraft und die Mietpreisbremse wird verschärft. Weitere Vorhaben zum Mieterschutz befinden sich noch im Gesetzgebungsprozess.


Mehr Wohngeld, mehr Wohngeldberechtigte


Gute Nachricht für Mieter mit geringem Einkommen: Ab dem 1. Januar 2020 wird das Wohngeld im Durchschnitt um circa 30 Prozent erhöht. So könnte beispielsweise ein Zwei-Personen-Haushalt 190 Euro statt bisher 145 Euro erhalten. Mit einer neuen Mietenstufe sollen gezielt Mieter in Städten mit besonders hohen Mietern entlastet werden. Außerdem haben durch die Wohngeldreform 2020 rund 180.000 Haushalte mehr als bisher Anspruch auf den Zuschuss. Ab 2022 soll das Wohngeld dann regelmäßig alle zwei Jahre an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung  angepasst werden. Für 2021 plant die Bundesregierung zudem eine weitere Wohngelderhöhung, mit der einkommensschwache Haushalte bei den Heizkosten entlastet werden, die als Folge der CO2-Bepreisung im Rahmen des Klimaschutzprogramms ansteigen werden.


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Mietpreisbremse: Geld zurück bei überhöhter Miete


Seit 2015 gilt in vielen deutschen Städten die sogenannte Mietpreisbremse. In den aktuell rund 300 betroffenen Städten darf der Mietpreis einer Bestandswohnung bei Neuvermietung nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Nun wird das Gesetz verschärft und verlängert. Künftig können Mieter bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse auch rückwirkend die überzahlte Miete zurückverlangen, und zwar bis zu einem Zeitraum von 30 Monaten. Voraussetzung ist, dass der Mieter den Verstoß innerhalb dieses Zeitraums nach Beginn des Mietverhältnisses gerügt hat. Eigentlich sollte die Mietpreisbremse, beziehungsweise die Möglichkeit der Länder, eine solche zu verhängen, Ende 2020 auslaufen. Die Regelung ist aber bis Ende 2025 verlängert worden.

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete, an der sich die Mietpreisbremse orientiert, sind die Mietspiegel der Städte. Deren rechtliche Grundlage hätte noch 2019 reformiert und der Betrachtungszeitraum der Mieten von vier auf sechs Jahre verlängert werden sollen. Das von der Immobilienwirtschaft kritisierte Reformvorhaben wurde jedoch im Dezember 2019 verschoben.


Berliner Mietendeckel


Weiter als die Mietpreisbremse geht das Vorhaben der rot-rot-grünen Regierung von Berlin. Der viel diskutierte „Mietendeckel“ sieht für die Hauptstadt einen fünfjährigen Mieterhöhungsstopp auf dem Niveau der Mietpreise vom 18. Juni 2019 vor. Ausnahmen: Sozialwohnungen, Trägerwohnungen, Wohnungen in Wohnheimen, Neubauten, die erstmals seit 1. Januar 2014 bezugsfertig sind. Die Obergrenzen liegen ja nach Baualtersklassen und Ausstattungsstandards zwischen 3,92 und 9,80 Euro pro Quadratmeter. Werden diese um 20 Prozent überschritten, soll auch eine Kappung der Miete möglich sein. Verabschiedet ist das Gesetz zum Mietendeckel noch nicht: Der Beschluss über den Gesetzentwurf des Senats im Abgeordnetenhaus wurde am 12. Dezember 2019 nach erster Lesung vertagt.


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Gesetzesinitiative gegen Mietwucher


Aus den Bundesländern kommen weitere Pläne, überhöhte Mieten zu stoppen. Auf entsprechende Initiativen der Länder Bayern und Schleswig-Holstein hat der Bundesrat Gesetzentwürfe zur besseren Bekämpfung von Mietwucher erarbeitet, der in den Bundestag eingebracht werden soll. Ziel ist es, die im Wirtschaftsstrafgesetz vorgesehenen Maßnahmen gegen überhöhte Mieten („Mietwucher“) wirksamer zu machen, unter anderem mittels einer Erhöhung des Bußgeldes.


Beschränkung bei Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen


Eine weitere Gesetzesinitiative zur Erhaltung von bezahlbarem Mietwohnraum kommt von den Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin. Sie wollen eine Ausnahmeregelung des Baurechts streichen, nach der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen möglich ist, wenn die Wohnungen in den ersten sieben Jahren nur an Mieter verkauft werden. In der Praxis, so argumentieren die antragstellenden Länder, könnten sich die Mieter die Wohnungen aber gar nicht leisten. Deshalb ließen die Eigentümer die Schutzfrist für Mieter verstreichen, um sie anschließend am Markt anzubieten. Neue Eigentümer würden dann häufig Eigenbedarf anmelden oder die Mietpreise nach einer Modernisierung erhöhen. Nach Vorstellung im Bundesrat ging der Gesetzesantrag im November  2019 zur Beratung in die entsprechenden Ausschüsse. Wann er 2020 wieder ins Plenum kommt, ist noch nicht bekannt.


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