KfW-70

Geld und Energie sparen mit dem Effizienzhaus 70

Laut Energiesparverordnung (EnEv) darf der Energieverbrauch bei einem Neubau einen bestimmten Standardwert (Effizienzhaus-100-Standard) nicht überschreiten. Dieser bezieht sich auf den Energiebedarf eines Gebäudes pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche. Das KfW70-Haus ist noch energieeffizienter weil es 30 Prozent weniger Energie verbraucht.

Energieverbrauch senken mit dem Effizienzhaus 70

Alle Neubauten entsprechen dem Effizienzhaus-100-Standard der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das Effizienzhaus 70 steigert die Energieeffizienz durch einen 30 Prozent geringeren Verbrauch. Sowohl Alt- als auch Neubauten können nach diesem Standard saniert bzw. errichtet werden. Das  KfW70-Haus senkt nicht nur die Energiekosten – die Immobilie zeichnet sich auch durch Werterhalt aus. Außerdem gewährt die KfW den Besitzern eines nach diesem Standard gebauten Hauses besonders zinsgünstige Kredite.

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KfW 70: Anforderungen an das Energiesparhaus

Die Standards des Effizienzhauses 70 können durch verschiedene Sanierungsmaßnahmen erreicht werden. Gute Außenwand-, Fenster- und Dachdämmungen sowie eine neue Heizanlage, zum Beispiel Wärmepumpen, Holzpellet- oder Biomasseheizungen, verbessern die Energiebilanz des Gebäudes. Damit keine elektrische Energie mehr aufgewendet werden muss, wird das zentral aufgeheizte Wasser direkt in Geschirrspül- und Waschmaschine geleitet. So wird zusätzlich Strom und damit enorme Kosten gespart. Zusätzlich kann das Effizienzhaus 70 mit einer Photovoltaikanlage ausgerüstet werden, dadurch erhält der Bauherr neben dem günstigen KfW-70-Darlehen auch staatliche Förderungen.

Insgesamt darf der Transmissionswärmeverlust, d. h. der Wärmeverlust an Fenstern, Böden und Dächern, nicht höher als 85 Prozent und der Primärenergiebedarf nicht höher als 70 Prozent im Vergleich zum Referenzgebäude der Energiesparverordnung sein. Ein Energieberater hilft dem Bauherrn dabei, die geforderten Werte einzuhalten.

Meist werden Frischluft und Abluft mittels zentraler Lüftungsanlage ausgetauscht. So wird die Heizwärme im Inneren des Gebäudes gehalten. Die Anforderungen an die Luftdichtigkeit der Fugen richtet sich auch hier nach der EnEV. Als Obergrenze sind also 3 Hausvolumen und bei Häusern mit mechanischer Lüftungsanlage 1,5 Hausvolumen pro Stunde bei 50 Pa Unterdruck erlaubt. (Blower-Door-Messung). Ansonsten werden keine konzeptionellen Vorgaben definiert.

Deshalb: Achtung – es kommt im Einzelfall sehr darauf an, wie diese Druckunterschiede zustande kommen. Setzen sie sich aus kleinen Leckagen quer durch das ganze Haus zusammen, wird wenig passieren. Wenn jedoch fast der gesamte Druckunterschied an einen oder wenigen Stellen aufgebaut wird, weil es größere Lecks gibt, ist der rechnerische Wert zwar eingehalten, der anschließende Schimmelschaden droht jedoch ganz massiv zu werden – trotz guten Blower-Door-Tests. Hier sollte man sich von unabhängigen Experten beraten lassen.

KfW-Effizienzhaus 70: Förderung für Sanierungsmaßnahmen

Für den Neubau des Effizienzhauses 70 können Bauherren einen KfW-Kredit über 100 Prozent der Baukosten bis 50.000 Euro erhalten. Energieeffizient sanierte Altbauten werden mit dem 151/152-Kredit bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit gefördert. Die Art des Kredits ist jedoch davon abhängig, ob es sich um eine vollständige Renovierung oder um Einzelmaßnahmen handelt. Zudem bietet die KfW für Altbauten einen Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent an. Dadurch wird die Laufzeit des KfW-70-Darlehens verkürzt und der Betrag reduziert, maximal müssen 9.375 Euro weniger zurückgezahlt werden.

Wie lauten die KfW-70-Anforderungen?

Neben den Anforderungen an den maximalen Primärenergieverbrauch eines Effizienzhauses 70 werden durch die KfW auch Anforderungen an den Beantragenden gestellt. So können alle Investierenden an neu gebauten selbst bewohnten oder vermieteten Wohnimmobilien oder auch Eigentumswohnungen gefördert werden. Auch Erstkäufer von neuen Eigentumswohnungen oder Wohngebäuden können innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme durch die KfW gefördert werden, wenn sie ein KfW-Effizienzhaus 70 erworben haben. Dabei können die Träger von Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Kaufs oder des Baus eines Hauses mit KfW-70-Standard sowohl Privatpersonen als auch Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften, Eigentümer oder Betreiber von Wohnheimen sowie Bauträger sein. Ebenfalls förderfähig sind Contracting-Geber sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Was wird beim Effizienzhaus 70 gefördert?

Nicht alle Objekte mit dem Standard eines KfW-70-Hauses werden mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschuss gefördert. Grundsätzlich können wohnwirtschaftlich genutzte Gebäude, die errichtet werden oder im Rahmen des Ersterwerbs, gefördert werden. Hierzu zählen auch Alten- und Pflegeheime sowie Wohnheime. Auch der Ausbau bestehender Gebäude wie beispielsweise der Ausbau eines vorher nicht beheizten Dachgeschosses bei Altbauten zum KfW-70-Standard ist förderfähig. Dagegen entfällt die Förderfähigkeit, wenn ein Effizienzhaus 70 als Ferien- oder Wochenendhaus beziehungsweise -wohnung errichtet oder saniert wird.

Effizienzhaus 70 – wann erhalten Bauherren einen Tilgungszuschuss?

Viele Bauherren fragen sich, wann sie den attraktiven Tilgungszuschuss durch die KfW in Anspruch nehmen können. Auch hinsichtlich der Höhe besteht häufig Unklarheit. Für dieses Effizienzhaus erhalten Bauherren zwar ein zinsgünstiges Darlehen von der KfW, jedoch keinen Tilgungszuschuss – dies gilt jedenfalls für das KfW-70-Darlehen für den Neubau. Den Tilgungszuschuss erhalten Bauherren nur bei der Errichtung eines KfW-Effizienzhauses 40 oder 55. Der Tilgungszuschuss beträgt hierbei zehn beziehungsweise fünf Prozent. Bei KfW 70, also einem Effizienzhaus, das nur 70 Prozent Primärenergiebedarf im Vergleich zu dem Referenzhaus des Standards 100 hat, erhalten nur Immobilieneigentümer den Zuschuss, die einen Altbau zu einem KfW-Effizienzhaus 70 sanieren. Damit soll zwar ein entsprechender Anreiz geboten werden, alte und weniger effiziente Gebäude auf den KfW 70-Standard zu bringen, Bauherren bei Neubauimmobilien sollten jedoch mit dem Tilgungszuschuss nur belohnt werden, wenn sie noch effizientere Gebäude errichten.

Hinweis: Seit dem 01. April 2016 fördert die KfW grundsätzlich keine Neubauten mehr, die nur den Energieeffizienz-Stand 70 erreichen. Lediglich die Standards KfW-Effizienzhaus 55, KfW-Effizienzhaus 40 und KfW-Effizienzhaus 40 Plus sind förderungsfähig. Im Förderprogramm Kredit 151 „Energieeffizient Sanieren“ spielt das KfW-Effizienzhaus 70 noch eine Rolle.

Ist eine Energieberatung für KfW 70 sinnvoll?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Inanspruchnahme einer Energieberatung beim Bau eines KfW 70 Hauses. Die Zuschüsse betragen bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten – unabhängig vom KfW-70-Darlehen als solches. Bei Einfamilienhäusern sind das in der Regel maximal 800 Euro, die Bauherren geltend machen dürfen. Damit fördert die BAFA Energieberatungen vor Ort, um die bestmöglichen Energieeffizienzmaßnahmen für das konkrete Bauvorhaben oder Haus zu ermitteln. Um von der Förderung zu profitieren, müssen Bauherren einen bei der BAFA, der Architektenkammer oder bei der Energieagentur angemeldeten Energieberater aussuchen und beauftragen. Dieser Sachverständige für Energieeffizienz ist gleichzeitig ein wichtiger Partner für die Umsetzung aller Energiefragen am Gebäude und kann Bauherren von der Haustechnik bis zur Dämmung zur Seite stehen. Dabei ist nicht entscheidend, ob das KfW 70 Haus ein Holzhaus oder ein Steinhaus ist, eine Öl- oder Gasheizung aufweist, ein Sattel- oder Flachdach hat. Was zählt, sind einzig die Möglichkeiten zur Energieeinsparung. Denn mit dem Bau eines KfW-Effizienzhaus 70 erleichtern die Bauherren nicht nur ihr Gewissen im Hinblick auf die Umwelt. Durch den hohen Wirkungsgrad der Anlagen spart das KfW 70 Haus auch bares Geld beim Energieverbrauch. Welche Anlagen und Energieträger am besten passen, ermitteln die Bauherren im Handumdrehen mit dem Energieberater. Dabei gehören folgende Punkte zum Leistungsumfang des Energieberaters:

 
  • Bestandsaufnahme des energetischen IST-Zustandes, falls die Immobilie bereits besteht
  • Schwachstellen identifizieren und Energieeinsparmaßnahmen vorschlagen
  • energetische Fachplanung inkl. Prüfung aller Angebote der verschiedenen Gewerke
  • Baubegleitung, um Bauschäden zu vermeiden und das meiste aus den Einsparmaßnahmen herauszuholen

Wie hoch ist der KfW-70-Darlehens-Zinssatz?

Kredite der KfW-Bank zeichnen sich allgemein durch günstige und verbraucherfreundliche Konditionen aus. Nimmt der Kreditnehmer das KfW-70-Darlehen aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ auf, so liegt der KfW-70-Darlehens-Zinssatz bei 0,75 Prozent effektivem Jahreszins und 0,75 Prozent Sollzins. Das trifft allerdings nur bei einem Darlehen in Höhe von 100.000 Euro bei 30 Jahren Laufzeit zu und kann je nach Laufzeit und Länge variieren. Mit einem Finanzierungspartner vor Ort können Sie Ihren Bedarf und den entsprechenden Zinssatz des KfW-70-Darlehens exakt berechnen. Bei einem Beratungsgespräch können Sie außerdem in Erfahrung bringen, ob Ihre geplante Maßnahme für Zuschüsse wie den Zuschuss 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ infrage kommt.

KfW 40: Von zinsgünstigen Krediten profitieren

Alle aktuellen Neubauten müssen den Effizienzhaus-100-Standard erfüllen. KfW-40-Effizienzhäuser beziehen sich auf diese Norm und weisen eine deutlich bessere Energiebilanz auf, da diese 60 Prozent weniger Energie verbrauchen. So können nicht nur Energiekosten gespart sondern auch von zinsgünstigen Krediten profitiert werden.


KfW 55: Der energetische Standard für Effizienzhäuser

Die KfW hat verschiedene Standards entwickelt, mit denen Sanierungs- und Bauprojekte hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit unterschieden werden. Einer dieser Standards ist das KfW-Effizienzhaus 55. Die Zahl 55 steht dabei für den prozentualen Energieverbrauch im Vergleich zu einem vergleichbaren Neubau.


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