Baulexikon

Hypothek

Im Grundbuch eingetragenes Recht, sich im Fall der Nichtbezahlung oder -erfüllung am Grundbesitz zu befriedigen.

Im Gegensatz zur Grundschuld setzt die Hypothek eine zugrundeliegende Forderung voraus, d.h. sie dient einem Gläubiger, in der Regel einer Hypothekenbank, als Sicherung für einen langfristigen Kredit.

Die Hypothek ist eine Pfandverschreibung auf immobile Güter zur Sicherung des Gläubigers (§§ 1113-1190 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Eine 1. Hypothek bedeutet eine an erster Stelle im Grundbuch und damit eine an sicherster Stelle eingetragene (verbriefte) Forderung. Als Deckungsdarlehen für Pfandbriefe dürfen in der Regel nur erste Hypotheken genommen werden.

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