Behördliche Abnahmen
Um sicherzustellen, dass nur das gebaut wird, was auch genehmigt wurde, überprüft die Bauaufsichtsbehörde den Rohbau und das fertige Bauwerk in Form einer amtlichen Abnahme.
Länderweise gibt es verschiedene Regelungen der behördlichen Abnahme. In einigen Bundesländern wird auf die Rohbauabnahme verzichtet. Auch können nur stichprobenweise Abnahmen vorgenommen werden. Bei diesen Abnahmen geht es nicht um die Überprüfung der Erfüllung der vertraglichen Leistung, sondern um die Einhaltung der Baugenehmigung und der Vorschriften der Landesbauordnung. Ist ihr Haus z. B. einen Meter breiter als genehmigt, ist das Haus rechtswidrig errichtet und müsste im schlimmsten Fall abgerissen werden.
Der amtlich zuständige Schornsteinfeger hat zum Abschluss der Rohbauarbeiten die Tauglichkeit und zur Fertigstellung des Gebäudes die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage im Rahmen einer Abnahme zu überprüfen.