Baulexikon

Bauamt

Das Bauamt ist die zuständige Behörde für Baugenehmigungen und Bebauung.

Das Bauamt ist die für die Baugenehmigungen und Bebauung (Bebauungsplan) zuständige Behörde und erste Adresse (im Rathaus des Ortes oder der nächsten Kreisstadt). Weiß auch von Bauland-Angeboten der Gemeinde.

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