Baulexikon

Bauwerke

Die materielle Verwirklichung von Konstrukten

Ein Bauwerk ist ein mit dem Erdboden verbundenes Gebilde, das aus verschiedenartigen Bauteilen hergestellt wird. In der Regel ist ein Bauwerk eine Konstruktion, die für eine langfristige Nutzungsdauer konzipiert ist.

Unter dem Begriff Bauwerk werden zum Beispiel Gebäude und Brücken, aber auch Straßen gefasst. Im geltenden Baurecht gehören Bauwerke in die Kategorie der baulichen Anlagen, die wiederum in den einzelnen Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer näher bestimmt sind.

Unterscheidungsformen und Typen von Bauwerken

Bauwerke werden unter anderem nach Tiefbau und Hochbau unterschieden. Der Tiefbau umfasst die Planung und Errichtung von Bauwerken, die sich größtenteils auf oder unterhalb der Erdoberfläche befinden, wie beispielsweise Tiefgaragen. Der Hochbau hingegen befasst sich mit Gebäuden, die sich oberhalb dieser Linie befinden, also unter anderem mit Häusern oder auch Türmen. Weitere Differenzierungen können beliebig, zum Beispiel nach Funktion, Nutzung, Bauform und Baustil, vorgenommen werden. Die materielle Verwirklichung eines Konstrukts dient je nach Typ einem bestimmten Zweck. Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen folgenden Bauwerkstypen:

  • Gebäude (Häuser, Garagen, Schulen, Fabrikhallen etc.)
  • Verkehrsbauwerke (Brücken, Straßen, Tunnel etc.)
  • Ver- oder Entsorgungsbauwerke (Brunnen, Kläranlagen, Sendemasten etc.)
  • Schutzbauten (Dämme, Schutzräume etc.)
  • Wehr- und Befestigungsanlagen (Türme, Festungen etc.)
  • temporäre Bauwerke (Hilfsbauten, Container etc.)
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Besondere Formen von Bauwerken

Fast alle Bauwerke sind auf einem Grundstück fest verankert und nicht beweglich. Davon gibt es aber auch Ausnahmen. Einige Gebäudekonstruktionen sind zwar standörtlich festgesetzt, erlauben aber einen gewissen Spielraum in Bezug auf die Beweglichkeit wie beispielsweise ein Schiffshebewerk oder auch Aussichtsplattformen mit einer Drehscheibe. Konstruktionen, die transportierbar oder demontierbar sind, werden im Normalfall nicht als Bauwerk bezeichnet. Manchmal spricht man in diesen Fällen von temporären Bauwerken. Dazu gehören die sogenannten fliegenden Bauten oder beispielsweise auch demontierbare Brücken.

Multifunktionale Bauwerke

Einige Gebäudetypen erfordern schon während der Planungsphase die Integration mehrerer Funktionen und werden multifunktionale Bauwerke genannt. In diese Gebäudekategorie fallen beispielsweise Bahnhöfe oder Flughäfen, die häufig in einer zweiten Funktion gleichzeitig als Einkaufszentren ausgestattet werden. Auch Mehrzweckhallen müssen multifunktionalen Anforderungen entsprechen und für Konzerte, Sportveranstaltungen und andere Großveranstaltungen gleichermaßen tauglich sein. Wird beispielsweise ein Industriegebäude zu einem Wohnungsloft umgebaut, spricht man nicht von einem multifunktionalen Bauwerk, sondern von einem Umnutzungsbauwerk.

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