Baulexikon

Bauabnahme des fertigen Objektes

Die Abnahme des Hauses erfolgt nach der endgültigen Fertigstellung in Form einer gemeinsamen Begehung aller Beteiligter.

Dabei stellen Sie fest, ob alle vertraglichen Leistungen vollständig, mangelfrei und in Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung erbracht worden sind und halten dies in einem Abnahmeprotokoll fest. Werden Mängel festgestellt, so müssen diese in dem Protokoll beschrieben werden und eine angemessene Frist für die Mängelbeseitigung festgelegt werden, damit Sie Ihren Anspruch auf Mängelbeseitigung wahren können.

Wichtig ist bei der Abnahme, dass Sie sich viel Zeit nehmen und nicht zur Eile drängen lassen. Prüfen Sie alle Bauteile genau. Wenn Sie einen offensichtlichen Mangel bei der Abnahme übersehen, haben Sie nach der Abnahme keinen Anspruch mehr auf Nachbesserung.

Das Abnahmeprotokoll muss in einfacher Ausführung ausgefertigt werden und nach Beendigung von allen Beteiligten unterzeichnet werden. Es dürfen keine getrennten Protokolle (also eines vom Unternehmer und eines von Ihnen) erstellt werden, da diese den Zustand des Bauwerks zum Abnahmezeitpunkt widersprüchlich darstellen können.

Es ist empfohlen zur Abnahme einen sachkundigen Gutachter, Architekten oder Bauingenieur hinzuzuziehen, der Ihnen bei Meinungsverschiedenheiten darüber, ob ein Mangel vorliegt oder nicht, zur Seite steht und der, auf Grund seiner Erfahrung, kaum Mängel übersieht. Zur Beweissicherung im Streitfall ist ein Fotoapparat sehr nützlich.

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