Heizen mit Holzpellets

Gezielt Holzabfälle der Industrie zum Heizen nutzen

Holzpellets (Holzpresslinge) stellen den effizientesten Holzbrennstoff dar. Sie werden aus Abfällen der Holz verarbeitenden Industrie hergestellt (Schleifstaub, Säge- und Hobelspäne).


Es handelt sich um gepresste zylindrische Körper mit einem Durchmesser von ca. 6 - 8mm und 5 - 30mm Länge, die durch Zusammenpressen und ohne Zugabe von schädlichen Bindemitteln hergestellt werden. Einziges Bindemittel, das erlaubt ist, ist Mais- oder Kartoffelstärke. Die Pellets können, wie Heizöl, per Tankwagen geliefert und in das Brennstofflager gepumpt werden. Aufgrund der erhöhten Kompression weisen Pellets einen höheren Energieinhalt (ca. 5,0 kWh/kg) und niedrigere Feuchtigkeit (nur 8%) als Holzhackschnitzel oder -scheite auf, was entsprechend kleinere Lagerräume erfordert. Wesentlich für Pellets ist die trockene Lagerung, da sie rasch zerfallen, wenn sie zu feucht werden.

Die Pelletqualität wird durch die DIN 51731 oder besser durch die Ö-Norm M 7135 und das DIN Plus-Zertifizierungsprogramm sichergestellt. Auf entsprechende Kennzeichnung ist zu achten.

Pellets richtig einkaufen

Achten Sie auf den Herstellernamen! Kaufen Sie, wenn möglich, nur lose Pellets. Pellets in Tüten oder Säcken sind ca. 30% teurer. Preise unterhalb 150 EUR enthalten eventuell keine Lieferkosten.

Qualitätsprüfung ist schwer. Pellets sollten keine Risse in Längsrichtung aufweisen und eine glatte Oberfläche haben. Staub ist normal und noch kein Hinweis auf mangelnde Qualität. Diese muss von einem Spezialisten nachgewiesen werden. Konsultieren Sie im Zweifel Ihren Brennerhersteller.

Helle Pellets sind fast immer einwandfrei. Dunkle müssen aber nicht mangelhaft sein, nur weil sie dunkel sind. Dunkle Färbung zeigt zunächst einen erhöhten Rindenanteil an, was nicht schlecht ist. Auch hohe Kompression kann zu dunklerer Färbung führen.

Gute Pellets gehen im Wasser unter und hinterlassen kein braun gefärbtes Wasser, nachdem sie zerfallen sind. Braunes Wasser ist ein Hinweis auf nicht zulässige Bindemittel.

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