Baulexikon

Bauleitplanung

Bürger haben ein Mitspracherecht

Die Bauleitplanung hat die verbindliche Aufgabe, die bauliche und sonstige Benutzung von Grundstücken vorzubereiten und zu lenken. Zu diesem Zweck werden Bebauungspläne aufgestellt, die rechtsverbindliche Bestimmungen für die städtebauliche Ordnung beinhalten.

Bauleitplanung entscheidet über bauliche Maßnahmen

Die Bauleitplanung ist ein wichtiges, städtisches Planungswerkzeug, das im Baugesetzbuch genau geregelt ist und nach einem Zwei-Stufen-Modell in einem formalen Verfahren entschieden wird. Im ersten Schritt wird in der Bauleitplanung ein Flächennutzungsplan für ein Gebiet erstellt, auf dessen Grundlage im zweiten Schritt ein konkreter Bebauungsplan für weitere erforderliche Maßnahmen angefertigt wird. Während der Flächennutzungsplan ein bestimmtes Gesamtgebiet betrifft, gilt der Bebauungsplan für einzelne Teilbereiche dieses Gesamtgebiets. Die Inhalte der Bebauungspläne legen die baulichen und sonstigen Nutzungen von bestimmten Flächen sehr detailliert und verbindlich fest. Baugenehmigungen werden von den speziellen Bauaufsichtsbehörden daher nur erteilt, wenn diese Bebauungspläne mit dem jeweiligen Bauvorhaben übereinstimmen. Ist keine Baugenehmigung erforderlich, muss der potenzielle Bauherr eigenverantwortlich dafür Sorge tragen, dass die Richtlinien der Bebauungspläne eingehalten werden.

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Bauleitplanung unterliegt strengen Richtlinien

Die Bauleitplanung unterliegt hohen Anforderungen und muss hinsichtlich der Festsetzung von Bebauungsplänen sowohl öffentliche als auch private Interessen berücksichtigen. Das Baugesetzbuch legt weiterhin fest, dass die Bauleitplanung dazu beitragen muss, eine menschenwürdige Umwelt sicherzustellen und die natürlichen Lebensbedingungen zu bewahren. Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege haben bei der Aufstellung von Bebauungsplänen einen sehr hohen Stellenwert. Auf die Einhaltung dieser umweltschützenden Belange wird daher zusätzlich in gesonderten Umweltberichten verstärkt geachtet.

Bürgerbeteiligung bei der Bauleitplanung

Das Recht auf Öffentlichkeitsbeteiligung an der Bauleitplanung ist gesetzlich geregelt. Dabei wird zwischen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung und einer öffentlichen Auslegung unterschieden. Die Vorhaben werden in der Regel öffentlich in Tageszeitungen oder im Internet ausgeschrieben. Bei der frühzeitigen Beteiligung finden in einem ersten Schritt Informationsveranstaltungen statt, bei der jeder Bürger Bedenken oder Anregungen formulieren kann. Die öffentliche Auslegung findet normalerweise im Planungsamt statt und ist der letzte Schritt vor dem endgültigen Planungsbeschluss. Die Bauleitplanung ist bei beiden Formen der öffentlichen Beteiligung dazu verpflichtet, sich mit vorgebrachten Einsprüchen ernsthaft auseinanderzusetzen. Im Zuge der sogenannten Abwägung muss dann die jeweilige Bedeutsamkeit eines angestrebten Vorhabens geprüft und demgemäß berücksichtigt werden.

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