Baulexikon

Gutachterausschuss

Neutrale Ermittlung von Bodenrichtwerten

Gutachterausschuss ist die Bezeichnung für eine spezielle Institution in Deutschland, die sich mit der Bewertung von Grundstücken beschäftigt.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte wurde im Jahr 1960 mit dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes eingeführt. Der Gesetzgeber verfolgte mit der Einführung das Ziel, dass der Grundstücksmarkt transparenter werden sollte. Als unabhängiges Organ soll der Gutachterausschuss eine neutrale Kaufpreissammlung bereithalten, die Sachverständigen und Banken als Grundlage für Verkehrswertgutachten dient.

Zusammensetzung des Gutachterausschusses

Der Gutachterausschuss setzt sich aus dem Vorsitzenden, Mitarbeitern von Finanzbehörden oder -ämtern und ehrenamtlichen Mitarbeitern zusammen. Der Vorsitzende ist bei der Behörde angestellt, für deren Zuständigkeitsbereich der Ausschuss errichtet wurde. Die ehrenamtlichen Mitglieder stammen häufig aus der freien Wirtschaft, wo sie entweder im Angestelltenverhältnis oder auf freiberuflicher Basis tätig sind. Oft stammen sie aus den folgenden Berufsständen:

  • Architekten
  • Bauingenieure
  • Vermessungsingenieure
  • Immobilienökonomen
  • Betriebswirte
  • landwirtschaftliche Sachverständige

Als Vertretung für den Vorsitzenden können mehrere Stellvertreter benannt werden. Diese müssen allerdings dieselben Voraussetzungen erfüllen wie der Vorsitzende selbst.

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Aufgaben des Gutachterausschusses

Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind in § 197 BauGB (Baugesetzbuch) festgehalten. Dem Ausschuss werden Kopien aller Immobilienkaufverträge übermittelt, die vor den Notaren geschlossen werden. Auf einer anonymen Basis werden die Daten entnommen, die eine Relevanz für den Wert einer Immobilie oder eines Grundstücks haben, und in einer Kaufpreissammlung aufgelistet. Anschließend können die Werte für den Zuständigkeitsbereich ausgewertet und entsprechend aufbereitet veröffentlicht werden. Man spricht dabei von den Bodenrichtwerten, die Aufschluss darüber geben, wie viel Grundstücke in bestimmten Gegenden wert sind. Darüber hinaus erstellt der Gutachterausschuss auch Verkehrswertgutachten. Diese geben darüber Auskunft, welchen Verkehrswert ein Grundstück aufweist, sowohl für bebaute als auch für unbebaute Grundstücke. Wenn Enteignungen durchgeführt werden müssen, sind die Gutachterausschüsse dafür verantwortlich, eine angemessene Entschädigung zu ermitteln.

Abruf der Daten des Gutachterausschusses

Teilweise können die von den Gutachterausschüssen ermittelten Geodaten online abgerufen werden. Im Regelfall ist der Abruf kostenpflichtig. Nach der Bestellung werden die benötigten Daten als PDF zum Download angeboten oder per E-Mail versandt. Nicht in allen Bundesländern und Regionen besteht jedoch diese Möglichkeit. Alternativ können sich Interessierte direkt an den Gutachterausschuss wenden. Dieser kann bei unterschiedlichen Einrichtungen angesiedelt sein. Meist ist er bei der Kommune oder beim Vermessungs- und Katasteramt vorzufinden.

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