Baulexikon

Begriffswahl in der Baubeschreibung

Neben den Details der Baubeschreibung sollten Sie auf die Begriffswahl in den Beschreibungstexten achten und sich nicht zu schnell beeindrucken lassen.

Beschreibungen werden gern mit Bezeichnungen wie "erstklassige Ausführung" oder "hervorragende Qualität" ausgeschmückt. Diese sagen jedoch überhaupt nichts zu der tatsächlichen Qualität der Leistung aus.

Wenn die Rede von einer deutschen Markenware ist, so verschleiert dies meist die Tatsache, dass eines der billigsten deutschen Produkte verarbeitet wird. Auch Aussagen wie "Schallschutz-" oder "Ausführung nach der DIN-Norm" besagen nicht, dass es sich hier um eine besonders gute Leistung handelt, sondern, dass lediglich die Mindestanforderungen erfüllt werden. Die DIN wird häufig überbewertet. Sie stellt oft nur Mindestanforderungen sicher und kann dem wirklichen Stand der Technik gelegentlich hinterher hinken.

Erst wenn Ihr Partner "Ausführungen nach den allg. anerkannten Regeln der Technik und der Baukunst" anbietet, haben sie einen echten Qualitätsgewinn zu erwarten. Im übrigen sind die Planer des Bauträgers sogar verpflichtet sich zu vergewissern, ob die angewendete Norm noch den anerkannten Regeln der Technik entspricht und haben im Zweifel die entsprechend bessere Ausführung anzuwenden. Das sieht auch der Bundesgerichtshof bei Streitfällen so.

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