Baulexikon

Erneuerbare Energien

Erneuerbare Energien – unbegrenzte, natürliche Energieressourcen

Als erneuerbare Energien werden Energieträger bezeichnet, deren Ressourcen nicht begrenzt sind. Es handelt sich dabei um nachwachsende bzw. nicht-erschöpfliche Quellen.

Aus diesem Grund werden sie auch als regenerative Energien bezeichnet. Dazu gehören beispielsweise die Sonne, der Wind, die Kraft des Wassers und der Erde. Durch die Nutzung der erneuerbaren Energien werden keine bzw. kaum umweltschädliche CO2-Emissionen verursacht, sodass diese Form der Energieerzeugung die Umwelt nicht belastet. Regenerative Energie ist zudem im Hinblick auf die begrenzten Rohstoffe, die bei der konventionellen Strom- und Wärmeerzeugung genutzt werden, relevant. Während die weltweiten Kohle-, Gas- und Ölreserven erschöpflich sind, ist die Kraft von Wind, Sonne und Wasser unbegrenzt verfügbar.

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Arten von erneuerbaren Energien

Erneuerbare Energien können auf verschiedene Arten nutzbar gemacht werden. So wird beispielsweise die kinetische Energie des Windes durch Windkraftanlagen in elektrische Energie umgewandelt. Vor allem in Küstennähe oder in Form von sogenannten Offshore-Windparks im Meer können damit große Strommengen in das Netz eingespeist und zum Endverbraucher transportiert werden. Viel genutzt wird auch die Kraft der Sonne. Sie wird als erneuerbarer Energieträger mittels sogenannter Solarthermie-Anlagen in Wärme für die Wohnraumbeheizung und zur Warmwassererzeugung umgesetzt. Darüber hinaus ermöglichen Solarzellen, sogenannte Photovoltaikanlagen, die Erzeugung von Gleichstrom. Eine weitere Art der Nutzung von erneuerbaren Energien ist die Geothermie. Hierbei wird Erdwärme zur Erwärmung oder Kühlung von Räumen oder auch zur Erzeugung elektrischer Energie genutzt.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien wird kurz auch als Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bezeichnet und beinhaltet Regelungen für die bevorzugte Nutzung erneuerbarer Energien. Wichtig sind hier vor allem die Vorgaben zu festen Einspeisevergütungen bei einer Zuführung dezentral erzeugter Energie in das Stromnetz. Die erste Fassung dieses Gesetzes entstand im Jahr 2000 aus der vormaligen Stromeinspeisevergütung. Seitdem folgten mehrere Novellierungen, so auch im Jahr 2014. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz beinhaltet auch Regelungen zur sogenannten EEG-Umlage, mit der die Kosten, die durch die Förderung der erneuerbaren Energie im Rahmen des EEG entstehen, auf die Stromverbraucher umgelegt werden. Die schrittweise Anhebung dieser Abgabe und die Befreiung von verbrauchsintensiven Groß-Unternehmen führen regelmäßig zu kontroversen Diskussionen über die Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

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