Baulexikon

Zuschlagerteilung und Bauvertrag

Wenn Sie nach der Prüfung der Angebote der einzelnen Bieter eine Entscheidung getroffen haben, müssen Sie dem Bauunternehmem nun den Zuschlag erteilen und schließen den Bauvertrag ab. Damit ist die Ausschreibung abgeschlossen.

Zuschlagerteilung

Mit der Zusendung seines Angebotes hat der Bauunternehmer Ihre Leistungsanforderung und die sonstigen Vertragsbedingungen anerkannt und Ihnen dazu ein verbindliches Angebot gemacht. Bis zum Ende der Zuschlagsfrist ist er an sein Angebot gebunden. Teilen Sie dem ausgewählten Bauunternehmer also rechtzeitig mit, dass er den Zuschlag erhält.

Bauvertrag

Die Ausschreibung Ihrer Bauleistung endet mit der Vergabe des Auftrages an einen Bieter. Dazu schließen Sie mit dem Bauunternehmen einen Bauvertrag, dessen Inhalt Ihre Vergabeunterlagen sind. In der Regel sind die Ausschreibungen so angelegt, das sie vom Unternehmer nur noch geprüft, das Angebot kalkuliert und entsprechende Angaben wie Preis, Firmenanschrift, Unterschriften, geforderte Nachweise hinzugefügt werden müssen. Änderungen durch den Bieter sind unzulässig. Der Inhalt muss exakt und unverändert bleiben, es sei denn, der Unternehmer hatte ihnen Alternativen oder eigene Lösungen anzubieten. Der Unternehmer schickt Ihnen die Unterlagen unterzeichnet zurück und mit der Zuschlagerteilung kommt automatisch der Vertrag zustande.

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