Baulexikon

Nebenabrede

Nebenabrede bedeutet soviel wie Nebenvereinbarung.

Nebenabrede bedeutet soviel wie Nebenvereinbarung. Nach § 311 b BGB bedarf der Grundstückskaufvertrag mit sämtlichen Nebenabreden der notariellen Beurkundung. Wird diese Formvorschrift nicht beachtet, ist der Vertrag nach § 125 BGB nichtig.

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