Nebenabrede
Nebenabrede bedeutet soviel wie Nebenvereinbarung.
Nebenabrede bedeutet soviel wie Nebenvereinbarung. Nach § 311 b BGB bedarf der Grundstückskaufvertrag mit sämtlichen Nebenabreden der notariellen Beurkundung. Wird diese Formvorschrift nicht beachtet, ist der Vertrag nach § 125 BGB nichtig.