Baulexikon

Anliegergebühren

Vor der Bebauung eines Grundstücks schreibt das Gesetz die Sicherstellung der Erschließung vor. Zuständig für die Errichtung von Erschließungsanlagen ist die Gemeinde, die dem Grundstückseigentümer einen Erschließungsbeitrag, auch Anliegergebühr genannt, in Rechnung stellt.

Das Erschlossensein Ihres Grundstücks ist eine planungsrechtliche Forderung und zwingende Grundlage für die Zulässigkeit eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens. Wann Ihr Grundstück erschlossen ist, wird im Baugesetzbuch genau definiert. Ihr Grundstück gilt dann als erschlossen, wenn die Anbindung an das öffentliche Straßennetz, die Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser im erforderlichen Maß gewährleistet ist. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, so müssen Sie zunächst für die Erschließung Ihres Grundstückes sorgen und sie in Ihre Kostenplanung mit einbeziehen. Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinden. Sie sollten sich vor dem Kaufvertrag eine schriftliche Bestätigung über den Stand der Erschließung und voraussichtlich künftige Erschließungskosten von der Gemeinde besorgen.

Neben den grundlegenden Erschließungselementen, Straße, Wasser, Strom und Abwasser, ohne die Sie nicht bauen dürfen, benötigen Sie noch weitere Erschließungsleitungen, die nicht immer zwingend vorhanden sein müssen. Dies sind die Leitungen für Telekommunikation (Telefon, DSL, Kabelfernsehen, Kabelnetzwerk), Gas und Fernwärme. Da diese Versorgungen von den regionalen Anbietern verlegt werden und wirtschaftlichen Faktoren unterliegen, ist es nicht immer gewährleistet, dass die Anschlüsse Ihren Wünschen entsprechen oder überhaupt in naher Zukunft verlegt werden. Wenn z. B. Ihr Grundstück Telefonanschluss hat, ist damit noch nicht sicher, dass Sie Ihren DSL Internetzugang dann auch haben werden. Ihr Provider wird Ihnen aber sagen können, was in Ihrer Gegend möglich ist. Eine gute Alternative zum DSL ist ein Zugang über das Kabelnetz. Mit Ihm kommen neben dem Fernsehen auch Telefon und Internet zu Ihnen ins Haus.

Wenn es nicht an Ihrem Grundstück ersichtlich ist, ob und welche Leitungen noch angelegt sind, fragen Sie einfach die Nachbarn, lesen Sie den Bebauungsplan oder fragen in der Baubehörde nach.

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