Baumangel
Ein Baumangel liegt dann vor, wenn die erbrachte Bauleistung von den anerkannten Regeln der Baukunst oder den anerkannten Regeln der Technik abweicht.
Ein Baumangel liegt dann vor, wenn die Leistung des Bauunternehmers beziehungsweise Handwerkers von den anerkannten Regeln der Baukunst beziehungsweise den anerkannten Regeln der Technik abweicht. Liegt ein Baumangel vor, stehen dem Bauherrn Gewährleistungsansprüche zu.