Baulexikon

Schiedsgutachtervertrag

In Bauverträgen kann eine so genannte Schiedsgutachtenklausel aufgenommen werden. Darin einigen sich die Parteien auf einen Schiedsgutachter, der im Falle von Streitigkeiten einzelne Tatsachen feststellen soll.

Der Schiedsgutachter soll also nicht anstelle des Gerichts den Streit entscheiden. Er prüft vielmehr bestimmte, in einem Streit erhebliche Tatsachen (zum Beispiel: ob ein bestimmter Baumangel vorliegt). Die Besonderheit besteht dann darin, dass die Feststellungen des Schiedsgutachters in einem späteren Gerichtsverfahren für die Parteien und das Gericht nicht bindend sind. Auf diese Weise lassen sich aber dennoch in der Praxis viele zeit- und kostenaufwendige Bauprozesse vermeiden.

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