Baulexikon

Vertragsstrafe

Eine Vertragsstrafe stellt in der Regel für den Bauherrn ein Druckmittel dar, einen Bauunternehmer zur fristgemäßen Fertigstellung seiner Leistungen zu veranlassen.

In der Baupraxis wird entweder die nicht fristgemäße Fertigstellung der Arbeiten oder aber die nicht ordnungsgemäße Erbringung der Bauleistung unter Vertragsstrafe gestellt. Vertragsstrafen sollten Sie nur dann vereinbaren, wenn Sie bei Verzug der Fertigstellung ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten zu erwarten haben, denn vereinbarte Vertragsstrafen stellen für den Anbieter ein Risiko dar, welches er immer in den Preis einkalkulieren wird. Wenn sie eine Vertragsstrafe vereinbaren, wird die Höhe üblicher Weise in Prozentbruchteilen der Auftragssumme pro Werk- oder Arbeitstag berechnet. Zudem wird eine Obergrenze vereinbart. Eine Vertragstrafe müssen sie sich bei der Abnahme vorbehalten, wenn sie nicht verfallen soll.

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