Zweitwohnsteuer für Gartenhütte

Zweitwohnung in der Gartenkolonie

Immer mehr Gemeinden versuchen ihre Ausgaben auf Kosten von Haus- und Grundbesitzer zu decken. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen zeigt, mit was Besitzer von komfortablen Gartenhütten zu rechnen haben.

Gartenstuhl vor einer Gartnhütte

Quelle: BDG – Bundesverband Deutscher Gartenfreunde

Bereits eine Hütte kann als Zweitwohnung gelten - die Eigentümer müssen damit rechnen, eine Zweitwohnungssteuer zu zahlen.

Eine Dame aus der hessischen Stadt Grünberg hatte einen Steuerbescheid erhalten. Danach wurde sie für das Jahr 2011 zu einer Zweitwohnungssteuer in Höhe von 161,18 Euro veranlagt. Grünberg erhebt für Zweitwohnungen in ihrem Stadtgebiet eine Steuer in Höhe von zehn Prozent des Mietwertes. Als Zweitwohnung angesehen wird dabei „jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf seiner Familienmitglieder innehat“.

Klagen zur Zweitwohnungssteuer an Verwaltungsgericht

Die Dame war verwundert: Die Steuer bezog sich auf ein 40 Quadratmeter großes Holzgebäude, das sie als Gartenhütte nutzt. Zwar verfügt die Hütte unter anderem über einen Strom- und Wasseranschluss. Die Hütte könne aber nicht als Zweitwohnung genutzt werden, so die Besitzerin, da keine Schlafmöglichkeit und auch kein Bad vorhanden seien. Sie klagte daher gegen den Steuerbescheid vor dem Verwaltungsgericht Gießen.

Satzung der Gemeinde ausschlaggebend

Die Verwaltungsrichter wiesen die Klage jedoch ab (Urteil vom 13.06.2013; Az.: 8 K 907/12.Gl). Der Wohnungsbegriff in der Satzung der Stadt Grünberg sei weit auszulegen. Eine Zweitwohnung erfordere keinen besonderen Komfort in der Ausstattung oder eine komplette Infrastruktur. Die in der Blockhütte der Klägerin vorhandene Ausstattung, erfülle die an eine Wohnung zu stellenden Anforderungen ohne Weiteres. Das zeige insbesondere das Vorhandensein eines Stromanschlusses, einer Wasserversorgung, einer Küchennische und einer Toilette.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.

Tipp:

Immer mehr Gemeinden erheben zur Deckung der Finanzen eine Zweitwohnsteuer. Besitzer von Gartenhäuschen sollten prüfen, ob ihre Gemeinde eine solche Steuer erhebt und ob das Gebäude laut Satzung als Zweitwohnsitz ausgelegt werden kann. Wer keine Zweitwohnungssteuer zahlen will, sollte bei einem geplanten Umbau auf einen höheren Wohnkomfort besser verzichten.

Weitere Artikel