Konfliktlösung für Eigentümer

Miteinander statt Gegeneinander

Ärger mit Bauunternehmen, Handwerkern, Mietern, Nachbarn? Anstatt vor Gericht zu ziehen, sparen Sie lieber Zeit und Geld – mit Mediation.

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Wenn es um Immobilien geht, spielen in Konfliktsituationen oft nicht nur die reinen Fakten, sondern auch die besonders stark empfundene Einschränkung des persönlichen Eigentums eine Rolle. Die potentiellen Auslöserfür Konflikte lauern überall:

  • Mieter mindern die Mietzahlung, weil sie Schimmel in einigen Räumen entdecken.
  • Erben rangeln darum, wer die Immobilie zugesprochen bekommt und wie hoch der Immobilienwert und die Auszahlung an die Miterben sind.
  • Käufer einer Immobilie entdecken später Mängel, für die der Verkäufer verantwortlich scheint.
  • Bauherren und Handwerksunternehmen streiten über die Qualität, Kosten und pünktliche Lieferung von Gewerken.
  • Eigentümer diskutieren mit Handwerkern, wenn die Abnahme der Umbau- und Renovierungsmaßnahmen ansteht.


Manchmal ist der Stein des Anstoßes aber auch klein. So wie ein abgestelltes Fahrrad im Hausflur, aus dem ein handfester Nachbarschaftsstreit werden kann.

Viele Eigentümer wenden sich in Konfliktfällen gleich an einen Anwalt. Das bedeutet in der Regel ein langwieriges Gerichtsverfahren, eine öffentliche Austragung des Streits sowie hohe Kosten. Und das Risiko, diese Kosten in vollem Umfang übernehmen zu müssen, wenn man den Rechtsstreit verliert. Es bedeutet auch, dass das Verhältnis zwischen den Konfliktparteien sehr belastet wird, denn ein Rechtsstreit hat einen Gewinner und einen Verlierer. Die Vorstellung, dass sich beide Parteien nach dem Streit noch in die Augen schauen und in den nächsten Jahren wieder miteinander auskommen können, ist schwierig.

Genau hier setzt Mediation an. Ein Mediationsverfahren ist eine außergerichtliche Einigung durch die Konfliktparteien selbst. Das Mediationsgesetz definiert es so: „Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines Mediators freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.“ Die gemeinsam getroffenen Vereinbarungen sind rechtlich bindend.

Eine Mediation spart zudem Geld und Zeit. Gerade beim Kauf und bei der Vermietung von Immobilien sind die Streitwerte und damit die Anwalts- und Gerichtskosten sehr hoch. Wählt man den Weg des Mediationsverfahrens, liegen die Kosten durchschnittlich 40% unter denen eines Gerichtsverfahrens. Interessant ist auch, dass Ergebnisse in einer außergerichtlichen Mediation häufig schneller erzielt werden als in einem Gerichtsverfahren. Im Gegensatz zu diesem Verfahren, welches den Streit öffentlich verhandelt und damit möglicherweise Auswirkungen auf den guten Ruf einer Streitpartei hat, ist eine Mediation streng vertraulich.

Doch wie finden Sie den passenden Mediator, der sich genau in dem Konfliktbereich auskennt, mit dem Sie konfrontiert sind? Und wie erreichen Sie, dass die andere Seite diesem Mediator auch noch zustimmt, wenn Sie doch nicht mehr miteinander sprechen? Internetportale bieten viele wichtige Informationen über Mediation und Mediatoren-Verzeichnisse nach Fachgebieten. Wenn Sie die Gegenseite von einem Mediationsverfahren überzeugt und sich gemeinsam auf einen Mediator festgelegt haben, ist bereits der erste Schritt auf dem Weg zu einer außergerichtlichen Einigung gemacht.

Fair Instance

Fair Instance bietet Ihnen ein kostenloses, faires und wissenschaftlich zertifiziertes Online-Verfahren, in dem beide Konfliktparteien gemeinsam und doch unabhängig einen passenden, unparteiischen Mediator finden.

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Beispiele zu Konfliktlösungen durch Mediation bei Immobilieneigentum

 

Der Fall: Renovierung einer Wohnung

Die Situation:

Der Eigentümer einer renovierungsbedürftigen Immobilie hat einen Mietvertrag über eine frisch sanierte Wohnung abgeschlossen. Bevor der neue Mieter einzieht, beauftragt er einen Bauunternehmer zu einem Festpreis mit den Sanierungsarbeiten. Zum vereinbarten Fertigstellungszeitpunkt weist die Wohnung aber noch vielfältige Mängel auf. Der Mieter weigert sich, einzuziehen, und droht mit Schadenersatz.

Die Mediation:

Unter der Leitung eines professionellen Mediators erklärt der Mieter in einer gemeinsamen Mediationssitzung dem Vermieter, welche Mängel in der Wohnung inakzeptabel sind und ein Wohnen schlichtweg unmöglich machen. Daraufhin listen beide Parteiengemeinsam die Mängel der Wohnung auf und klassifizieren sie in unzumutbare Mängel und Bagatellschäden. Vermieter und Mieter einigen sich darauf, dass die unzumutbaren Mängel vor Einzug, die Bagatellschäden im Laufe des ersten Miet-Monats und ohne Beeinträchtigung der Wohnsituation behoben werden.

Die Lösung: Der Vermieter sichert eine unverzügliche Behebung der Mängel durch den Bauunternehmer innerhalb von einer Woche zu und kümmert sich persönlich darum, die Mängelbeseitigung nachzuhalten. Die schlecht gestrichenen Wände werden von einem neu beauftragten Dienstleister in der Wunschfarbe des Mieters gestrichen. Die Möbel werden bereits in die Wohnung gebracht und auf Kosten des Vermieters fachmännisch gegen Staub gesichert. Der Mieter zieht in dieser Woche zu seinen Eltern und verzichtet auf Geltendmachung von Hotelkosten.

Der Fall: Nachträglich entdeckter Mangel im neuen Eigenheim

Die Situation:

Der Eigentümer eines Doppelhauses verkauft eine Hälfte des Hauses über Immobilienscout24 an ein nettes Ehepaar. Nach dem Notartermin und anschließender Übergabe der Immobilie stellt sich heraus, dass die Heizungsanlage defekt ist. Beide Parteien möchten ein Gerichtsverfahren verhindern, weil sie in den nächsten Jahren friedlich als Nachbarn zusammenleben wollen.

Die Mediation:

In der Mediationssitzung scheinen die Fronten erst einmal ganz klar: der Käufer fordert die Instandsetzung der Heizung auf Kosten des Verkäufers. Unter Leitung des professionellen Mediators stellt sich im weiteren Verlauf der Sitzung heraus, dass das neue Eigentümer-Ehepaar schon länger darüber nachgedacht hat, auf eine umweltschonendere Heizungsform wie Erdwärme umzustellen. Auch für den Verkäufer erscheint diese Umstellung attraktiv, zumal er weiß, dass für sein Grundstück eine Erdwärmebohrung möglich ist.

Die Lösung: Beide Parteien einigen sich darauf, die kaputte Heizung nicht umfangreich zu reparieren, sondern eine neue, gemeinsame Erdwärmeanlage und Erdwärmeheizung installieren zu lassen. Da nur eine Bohrung und eine Anlage mit zwei Schaltkreisen für beide Doppelhaushälften installiert werden muss, reduzieren sich die Kosten für die einzelnen Parteien deutlich. Für die Zeit bis zur Inbetriebnahme der neuen Anlage wird die alte Heizung vom Verkäufer in funktionsfähigen Zustand gebracht.

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