Auswahlkriterien für Hausverwalter

Verwalter wegen Untreue in 17 Fällen verurteilt

Das Landgericht Braunschweig hat einen Hausverwalter verurteilt, der vom Treuhandkonto der Wohneigentümergemeinschaft über zwei Millionen Euro auf sein Privatkonto abgezweigt hatte. Um solche Risiken zu vermeiden, bietet der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter Wohnungseigentümern eine Checkliste zur Auswahl von Hausverwaltern an.

Der 70-jährige Hausverwalter wurde wegen Untreue in 17 Fällen und Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Von September 2008 bis Juli 2012 hatte er Geldbeträge seiner Wohnungseigentümergemeinschaft von den jeweiligen Treuhandkonten auf sein Privatkonto überwiesen. Insgesamt veruntreute er einen Betrag in Höhe von 2.023.000 Euro.

Hausverwalter kein anerkannter Ausbildungsberuf

Immobilienverwaltung ist Vertrauenssache. Es geht dabei nicht nur um die monatliche Abrechnung, sondern um enorme Vermögenswerte, die bewahrt werden müssen. Dementsprechend groß ist die Verantwortung, die auf dem Berufsstand des Immobilienverwalters lastet. Dennoch ist die Verwaltertätigkeit kein anerkannter Beruf: Es gibt weder Mindestvoraussetzungen noch eine Ausbildung.

Checkliste vom Verband als Hilfestellung


Auf dem Berufsstand des Immobilienverwalters lastet große Verantwortung. (Bild: M. Lohrer)

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) hat nun eine Checkliste für die Auswahl eines Hausverwalters zusammengestellt. Unter den allgemeinen Kriterien zur Auswahl wird Wohnungseigentümern empfohlen, auf einen ausreichenden Versicherungsschutz  (Vermögensschadenshaftpflicht-, Betriebshaftpflicht- sowie Vertrauensschadensversicherung), eine geeignete Ausbildung (beispielsweise Immobilienkaufmann) und Erfahrung (Referenzen) des Verwalters zu achten.

Zudem sollte man besonders die Fähigkeit des Hausverwalters prüfen, ob dieser die kaufmännischen Belange einer Hausverwaltung befriedigend erfüllen kann. Einige Aspekte lassen sich aber dabei erst aus der Erfahrung mit dem Hausverwalter ermitteln. Dazu gehört beispielsweise, ob die Protokolle der Eigentümerversammlungen innerhalb eines überschaubaren Zeitraums zugesandt werden, ob über jeden Vorgang Belege angefertigt werden, ob die Jahresabrechnungen und Wirtschaftlichkeitspläne verständlich, übersichtlich und vollständig (beispielsweise mit den steuerlichen Ausweisen) sind. Zudem sollten die Eigentümer auf Verlangen auch während des Jahres die Unterlagen einsehen können. Bei Sanierungsmaßnahmen und größeren Instandhaltungsarbeiten sollten mehrere Angebote bei verschiedenen Handwerkern eingeholt werden und diese überprüfbar aufgeschlüsselt werden.

Um das Risiko einer Veruntreuung zu minimieren, sollten Wohnungseigentümer ein besonderes Augenmerk auf die Finanz- und Vermögensverwaltung des Verwalters haben. So sollte der Kontoinhaber die Eigentümergemeinschaft beziehungsweise der Eigentümer sein, der Verwalter aber nur ein Vertretungsrecht haben. Dies gilt insbesondere für die Rücklagenkonten, auf der die Instandhaltungsrücklage – möglichst mündelsicher – angelegt wird. Die Instandhaltungsrücklage sollte dabei nachvollziehbar festgelegt werden. Empfehlenswert ist zudem, für die Kontenführung ein Kreditinstitut zu beauftragen, das Erfahrung mit WEG-Konten hat.

Weitere Artikel