Wer einen Makler mit der Vermietung oder dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt, tut das am besten mit einem Maklervertrag in Schriftform. Lesen Sie hier, welche Arten von Verträgen es gibt und worauf es ankommt, damit der Maklervertrag für Verkäufer wie Makler korrekt aufgesetzt wird.
Inhalt & Bestandteile des Maklervertrags
Ein schriftlicher Maklervertrag zwischen Verkäufer und Makler ist eine solide Basis für eine professionelle Zusammenarbeit. Eine Vielzahl von Anbietern stellt Maklervertrag-Muster zum Download bereit, die für einen ersten Überblick eine gute Lösung bieten. Beachten Sie jedoch bitte, dass derartige Maklervertrag-Muster keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und rechtlich nicht bindend sein müssen. Außerdem sollten individuelle Ergänzungen immer konkret festgehalten werden.
Was steht in einem Maklervertrag?
Natürlich ist ein schriftlicher Maklervertrag die solidere, seriösere Basis für eine so wichtige Tätigkeit.
Darin sollte Folgendes festgehalten werden:
- das zu vermittelnde Objekt
- Daten des Eigentümers
- Daten des Maklers
- Laufzeit und Befristung des Vertrages
- Höhe der Maklerprovision
- Aufwandsentschädigung
- Kündigungsfrist
- Pflichten beider Vertragsparteien, so etwa die konkreten Tätigkeiten des Maklers und die Bereitstellung von Unterlagen durch den Eigentümer
Maklervertrag für Vermietung
Seit Einführung des Bestellerprinzips ist ein Maklervertrag bei Vermietungen Pflicht. Um Missverständnisse und Ärger zu vermeiden, sollte im Vertrag schriftlich vereinbart werden, was Vermieter und Makler vorher mündlich besprochen haben. Jeder Vermieter ist natürlich an einer schnellen Vermittlung seiner Objekte interessiert. Deswegen sollte im Vertrag festgehalten sein, dass der Makler unverzüglich angemessene Werbung für das Objekt macht. Er sollte also innerhalb weniger Tage eine Anzeige in einem millionenfach frequentierten Immobilienportal wie ImmobilienScout 24 veröffentlichen.
Außerdem wichtig: die sorgfältige Prüfung der Bonität von Mietinteressenten. So kann im Maklervertrag festgelegt werden, welche Unterlagen der Makler von ihnen einfordern soll. Für den erfolgreichen Abschluss eines Mietvertrages kann der Makler maximal zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten plus 19 Prozent Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Die Höhe des tatsächlich fälligen Honorars ist Verhandlungssache.
Maklervertrag für den Verkauf
Was ist ein Alleinauftrag? Welche Nachteile hat ein einfacher Maklerauftrag? Schließen Sie mit einem Immobilienmakler einen Vertrag ab, besteht grundsätzlich die Wahl zwischen drei verschiedenen Modellen des Maklervertrags, die der Verkäufer wählen kann. Alle Varianten bieten für den Eigentümer gewisse Vor- und Nachteile, die Sie im Vorfeld bedenken sollten.
Welche Maklerverträge gibt es?
Diese Art der Vereinbarung gibt dem Makler die Möglichkeit, das Objekt anzubieten, sie verpflichtet ihn aber nicht dazu. Der Verkäufer kann beliebig viele Makler auf diese Art beauftragen – aber sinnvoll ist das nicht! Denn zum einen wirkt es wenig seriös, wenn eine Immobilie von mehreren Maklern gleichzeitig angeboten wird. Und zum anderen ist eben keiner dieser Vermittler verpflichtet, sich auch tatsächlich um den Verkauf zu kümmern.
Bei dieser Variante des Maklervertrags übernimmt der Makler die alleinige Verantwortung für die Vermittlung – mit einer Ausnahme: Auch der Eigentümer kann sie in Eigenregie verkaufen, ohne dass eine Maklerprovision fällig wird. Dennoch ist das Interesse des Maklers an einem erfolgreichen Abschluss hoch. Er wird alles Nötige daransetzen, um Interessenten zu gewinnen und ihnen das Objekt zu vermitteln. Die Erfahrung zeigt, dass eine Befristung des Vertrages auf sechs Monate das Engagement des Maklers befördert, weil er in dieser Frist zum Erfolg kommen möchte.
Weitere Ergänzungen im Vertrag sollten sein:
- der Provisionsanspruch und dessen Höhe
- wer die Provision zahlt: der Käufer, der Verkäufer oder beide zur Hälfte
- die Art und Intensität der Werbemaßnahmen
- die Möglichkeit des Vermieters, auf die Inhalte der Werbemaßnahmen Einfluss zu nehmen
Die dritte Variante des Immobilienmaklervertrags unterscheidet sich nur in einem Punkt von der zweiten: Hier ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass der Eigentümer selbst die Immobilie verkauft. Sollte er es dennoch tun, hat der Makler Anspruch auf Schadensersatz. Was deswegen beim qualifizierten Alleinauftrag besonders wichtig ist: dass alle Maßnahmen der Vermarktung, die dem Verkäufer wichtig sind, detailliert im Vertrag aufgeschlüsselt werden. Sollte der Makler sich dann nicht vertragsgerecht verhalten – indem er etwa keine Werbung für das Objekt macht –, kann der Verkäufer den Maklervertrag vorzeitig beenden.
Wie kann ich einen Maklervertrag kündigen?
Ein unbefristeter Maklervertrag kann ohne Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden. Wurde ein befristeter Vertrag aufgesetzt, beispielsweise über sechs Monate, hat der Makler auch das Recht, die Immobilie über diesen Zeitraum anzubieten. Eine fristlose Kündigung ist nur dann möglich, wenn sie aus „wichtigem Grund“ erfolgt. Das ist etwa der Fall, wenn der Makler sich nachweislich nicht um den Verkauf bemüht oder er gegen das Interesse des Eigentümers handelt.
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