Wer haftet für Abwasserrohrschäden?

Kosten können leicht fünfstelligen Eurobetrag ausmachen

Undichte Abwasserleitungen können für Hauseigentümer teuer werden. In Northeim zwingt der Abwasserbetrieb sie zur Prüfung. Auch in Nordrhein-Westfalen soll bald der Kanal-TÜV prüfen, wer für mögliche Schäden haftet.

Der Eigenbetrieb Abwasser (EBA) der Stadt Northeim schreibt die Hauseigentümer an, um Dichtheitsprüfungen der Abwasserleitungen durchzuführen. Dabei können schnell Kosten entstehen, die mehrere 1000 Euro betragen. Für die betroffenen Anwohner bedeutete der EBA-Brief einen Schock. Auch wer seinen Keller ausgebaut und möglicherweise aufwändig gefliest hat, muß alles wieder aufreißen, um an die Rohrleitung zu kommen.

Überprüfung in Niedersachsen und NRW Pflicht

Drei Schornsteinfeger sitzend auf einem roten Dach

Eigentümer sollten sich gegen Rohrschäden absichern. (Bild: Kunststoffrohrverband)

Grundlage für das Vorgehen des Eigenbetriebs ist die Neufassung der städtischen Abwasserbeseitigungssatzung vom Dezember 2012. Der Gemeinderat kommt darin den Bestimmungen nach, die das Niedersächsische Wassergesetz und das Wasserhaushaltsgesetz einfordert. Northeim orientiert sich ebenso wie andere niedersächsische Städte an Mustersatzungen. Das benachbarte Göttingen beispielsweise wendet die Bestimmungen der Dichtheitsprüfung schon seit Jahren an. Auch in Nordrhein-Westfalen ist der "Kanal-TÜV" jetzt bis 2015 für alle Häuser, die vor 1965 gebaut wurden und in Wasserschutzgebieten liegen, vorgeschrieben. Der Grund der Überprüfung: Von Lecks in den Schmutzwasserrohren auf Privatgrundstücken geht eine Gefährdung des Grundwassers aus.

Je nach Verfahren variieren die Kosten

Sollte die Dichtigkeitsprüfung ergeben, dass die Schmutzwasserleitungen auf dem Hausgrundstück Risse aufweisen, dann muss unter Umständen die Bodenplatte des Hauses aufgerissen werden. Oft kann man Leitungen aber auch abhängen und über Putz verlegen. Möglich sind Rohrreparaturen auch mit einem Inliner-Verfahren: Dabei werden defekte Rohre durch Einzug kleinerer Rohre gerettet oder von innen mit Kunstharz abgedichtet.


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Wer haftet und für die Kosten aufkommt

Den Kanal-TÜV gibt es zwar nur in einigen Bundesländern, doch bundesweite Gesetze schreiben privaten Hauseigentümern vor, für die Sicherheit ihrer Rohrleitungen zu sorgen. Laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind Betreiber von Abwasseranlagen verpflichtet, Zustand, Funktionsfähigkeit, Unterhaltung und Betrieb des Abwassersystems "selbst zu überwachen". Das Bodenschutzgesetz verlangt zudem unmissverständlich von jedem Eigentümer "Maßnahmen zur Abwehr schädlicher Bodenveränderungen."

Allein die Dichtigkeitsprüfung der Hausleitung, die von einer zertifizierten Fachfirma ausgeführt werden müsse, kostet im Durchschnitt zwischen 350 und 500 Euro. Sie muss vom Hauseigentümer getragen werden. Richtig teuer kann es für den Hauseigentümer werden, wenn bei einer kompletten Sanierung die Bodenplatte des Hauses aufgerissen wird und die Abwasserrohre neu zu verlegen sind. In der Regel haben aber die Eigentümer eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Je nach Vertragsgestaltung können Schäden aus Rohrbrüchen abgesichert sein. Handelt es sich um Reparaturen von Rohrbrüchen und nicht um die komplette Sanierung einer Leitung, zahlt dies oft die Gebäudeversicherung.

Tipp für Immobilienbesitzer:

Eigentümern ist dringend eine Wohngebäudeversicherung zu empfehlen. Dabei sollten auch Wasserleitungsschäden und bestimmte Verschleißschäden abgesichert sein. Die Versicherung zahlt allerdings nur, wenn bereits vor dem Schadensfall eine entsprechende Versicherung bestand.

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