Die neuen Gesetze aus Eigentümersicht

Ob Bestellerprinzip oder Mietpreisbremse, auf den ersten Blick fühlen sich Eigentümer von den neuen Gesetzen benachteiligt. Aber wie sieht die Lage auf den zweiten Blick aus?

Das Bestellerprinzip

Wenn Sie als Eigentümer Ihre Wohnung vermieten wollen, soll der Grundsatz gelten: Wer den Makler bestellt, bezahlt auch dessen Provision. Die bisherige Provisionspraxis wird sich deshalb ändern – denn der Auftrag an den Makler geht in aller Regel vom Vermieter aus. Konkret bedeutet das für Sie:  

  • Wenn Sie bei der Wohnungsvermietung einen Makler beauftragen, müssen Sie dessen Courtage selbst tragen.
  • Der Gesetzgeber hat ausgeschlossen, dass der Vermieter die Kosten hinterher an den Mieter weitergibt oder umlegt.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen muss jedoch auch künftig der Mieter für die Courtage gerade stehen. Nämlich dann, wenn er selbst ausdrücklich einen Makler damit beauftragt, eine neue Wohnung ausfindig zu machen.

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Trotz Bestellerprinzip: Es gibt für Vermieter gute Gründe, einen Makler zu beauftragen

Das Bestellerprinzip für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen sieht vor, dass der Vermieter den Makler bezahlt, wenn er diesen beauftragt. Das klingt zunächst einmal nach höheren Kosten: Dennoch kann es für Vermieter auch künftig lohnenswert sein, einen Makler einzuschalten.

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