Aufklärungspflichten beim Hausverkauf

Beim Verkauf einer Immobilie haben Verkäufer die Pflicht, den Käufer über den Zustand der Immobilie in Kenntnis zu setzen.

Sie wollen verkaufen?

Bei uns finden Sie den passenden Makler

Sie wollen verkaufen?

Bei uns finden Sie den passenden Makler





Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, geht in der Regel hohe finanzielle Verpflichtungen ein. Daher ist wichtig, dass die Angaben des Verkäufers vollständig und verlässlich sind. Schließlich möchte niemand böse Überraschungen erleben – weder der Käufer, noch der Verkäufer.


Klärung der Eigentumsverhältnisse und Rechte


Zunächst sind die Eigentumsverhältnisse genau zu prüfen. Bei mehreren Eigentümern (z. B. Ehepaaren oder Erbengemeinschaften) erfolgt nach dem Verkauf eine den Eigentumsanteilen entsprechende Kaufpreisaufteilung.

Lasten auf dem Grundstück eventuell Rechte Dritter? Sie könnten Einfluss auf den Verkaufspreis oder sogar die Veräußerbarkeit der Immobilie haben. Die Rechte Dritter könnten Hypotheken und Grundschulden sein, die insbesondere für Kreditinstitute zur Vergabe von Darlehen im Grundbuch eingetragen wurden.

Auch ein Vorkaufsrecht oder ein (oft lebenslanges) Wohnrecht beeinflussen den Verkauf der Immobilie.



Erfolgreich verkaufen mit einem Immobilienmakler

Wir finden 3 passende Makler* für Ihre Immobilie - schnell, kostenlos & unverbindlich

* Für die Vermittlung passender Makler erhält ImmobilienScout24 eine Vergütung. Dabei vermitteln wir ausschließlich Experten, die unsere hohen Qualitätsstandards erfüllen.




Baulasten prüfen


Ein Notar wird bei der Beurkundung eines Immobilienverkaufes nur auf die Möglichkeit bestehender Baulasten hinweisen. Er ist nicht zur Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis verpflichtet. Das sollte der Verkäufer selbst übernehmen, falls er sich über eventuelle Pflichten nicht mehr sicher ist.

Eine mögliche Baulast könnte ein vereinbartes Wegerecht sein, das einen Dritten zur Nutzung eines Weges durch das Grundstück berechtigt. Besonders häufig gibt es eine Abstandsbauflächenlast. Sie verpflichtet einen Eigentümer, bestimmte Flächen seines Grundstückes nicht zu bebauen, um dem Nachbarn die Einhaltung der Abstandsflächen seines Gebäudes zu ermöglichen. Denkbar wäre auch eine Erschließungsbaulast, die die Duldung eines Zugangs, einer Zufahrt oder einer Leitungsverlegung auf einer genau bezeichneten Teilfläche des Grundstücks beinhaltet. Und natürlich gibt es noch weitere mögliche Baulasten.


Schwarzbau, Müllkippe, Denkmalschutz

Die Pflicht zur Aufklärung des Verkäufers über die „Vergangenheit“ der Immobilie oder des Grundstücks taucht an ganz unterschiedlichen Ecken auf. Das kann ein ausgebautes Dachgeschoss sein, das ohne Baugenehmigung als Wohnraum genutzt wurde. Die ehemalige Nutzung des Grundstücks als wilde Müllkippe darf ebenfalls kein Geheimnis bleiben. Wird die Immobilie in der örtlichen Baudenkmal-Liste geführt, kann das erhebliche Konsequenzen mit sich bringen. Dieser Fakt darf dem potenziellen Käufer nicht vorenthalten werden.


Kostenloser Maklervergleich

Kostenloser Maklervergleich

Jetzt unverbindlich passende Maklervorschläge erhalten.



Schädliche Baustoffe, echter Hausschwamm

Wenn beim Verkauf eines älteren Gebäudes auch nur der Verdacht auf einen echten Hausschwamm besteht, muss das dem Käufer mitgeteilt werden. Gleiches gilt für eventuell verwendete, als gesundheitsschädlich einzustufende Baustoffe, wie beispielsweise Asbest.


Lauernde Gefahr von Natur und Nachbar


Wer sein Haus aus Vorsicht oder Frust zum Kauf anbietet, darf damit nicht hinterm Berg halten. Dass ein Bach zum reißenden Strom mutieren und sich in angrenzende Häuser ergießen kann, ist für Kaufinteressenten nicht von vornherein erkennbar. Der Kaufinteressent muss darauf aufmerksam gemacht werden. Selbst der streiterprobte Nachbar, vor dessen ewigen Schikanen kapituliert wurde, muss beim Verkaufsgespräch Erwähnung finden. Auch hier nimmt der BGH Hausverkäufer in die Aufklärungspflicht.

Kostenloser Ratgeber für den Verkauf mit einem professionellen Makler
  • Nützliche Praxistipps für den erfolgreichen Hausverkauf
  • Checkliste Aufgabenspektrum eines Maklers & Verkaufsunterlagen
  • Alles zum Thema Maklervertrag & Maklerwahl
  • Inklusive aktueller Markt- und Preisentwicklung
Jetzt den kostenlosen Ratgeber anfordern!


Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
seit 20.02.2019
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank