Rechte und Pflichten junger Mieter

Die erste eigene Wohnung

Endlich von Zuhause ausziehen! Neben der langersehnten Unabhängigkeit bringt der Umzug in die ersten eigenen vier Wände auch Verantwortung und neue Pflichten mit sich. Das beginnt bei der Wohnungssuche.

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Ausbildung oder Studium beginnen, mit Freund oder Freundin zusammenziehen – irgendwann ist der Zeitpunkt für den Auszug von Zuhause gekommen. Allerdings sollte man das Projekt „Erste eigene Wohnung“ gut vorbereitet angehen.

Eine Wohnung suchen und finden

Immobilienportale, Zeitungsannoncen, Aushänge, soziale Netzwerke, Freunde – für die Wohnungssuche kann man viele Kanäle nutzen. Grundregel: Niemals eine Wohnung mieten oder die Zusage dafür geben, ohne sie vorher besichtigt zu haben. Am besten zu zweit zum Besichtigungstermin gehen, dann übersieht man Risse in der Badewanne oder klemmende Türen nicht so leicht. Tipp: Vor Ort den Handyempfang checken. So erspart man sich, womöglich nur im Badezimmer telefonieren zu können, weil sich die Wohnung überall sonst als eine Art schwarzes Loch erweist.

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Was Vermieter wissen wollen

Die Wohnungsbesichtigung ist zugleich auch ein Bewerbungstermin für die Wohnungsuchenden. Der Vermieter will vor allem sicher gehen, dass er pünktlich seine Miete bekommt und lässt deshalb meist einen Fragebogen zu Arbeits- und Einkommensverhältnissen ausfüllen. Schummeln ist zwecklos, denn der Vermieter will Nachweise sehen. Wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, können die Eltern mit einer Mietbürgschaft helfen.

So kommt man als Wohnungsbewerber an

Natürlich zählt für Vermieter auch der persönliche Eindruck der Mietinteressenten. Deshalb bleiben löchrige Jeans, bauchfreie Tops oder kurze Hosen am Tag der Wohnungsbesichtigung besser im Schrank. Unpünktlich oder „verkatert“ zu erscheinen, bringt ebenfalls keine Pluspunkte.

In Großstädten ist es mittlerweile üblich, sich mit Anschreiben und Lebenslauf für eine Wohnung zu bewerben. Statt langer Romane konzentriert man sich dabei besser auf das Wesentliche – zum Beispiel eine Begründung, warum man gerade in diese Wohnung gerne einziehen möchte.

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Kann ich mir die Wohnung leisten?

Erste eigene Wohnung

Die erste Wohnung bedeutet ein Stück Freiheit. Aber es müssen auch Regeln beachtet werden.

Der Mietpreis setzt sich aus der Netto- oder Kaltmiete und den Nebenkosten zusammen. Zu letzteren zählen zum Beispiel Kosten für Wasser, Müllabfuhr, Hausreinigung und Heizung. Wenn die Aufschlüsselung der Mietkosten unklar ist,  lieber einmal mehr nachfragen! Für die Heizkosten wird meist ein monatlicher Abschlag bezahlt und am Jahresende nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.

Tipp: Wenn möglich den Vormieter fragen, ob die Heizkostenpauschale in den vergangenen Jahren ausreichte.

Um noch genug Geld zum Leben zu haben, sollte die Miete inklusive Nebenkosten höchstens ein Drittel der Einnahmen betragen.

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Kaution und Maklergebühr

Viele Vermieter verlangen bei Einzug eine Kaution als Sicherheit für mögliche Schäden durch den Mieter. Sie darf nicht höher als drei Monatsmieten sein und kann auch in drei Monatsraten bezahlt werden. Ist am Ende der Mietzeit nichts kaputt gegangen, gibt es das Geld mitsamt Zinsen zurück.

Hat der Vermieter einen Makler beauftragt, um die Wohnung zu vermieten, darf er die Kosten nicht auf seine zukünfitgen Mieter umlegen: Seit 2015 gilt das Bestellerprinzip - die Provision zahlt der, der den Makler beauftragt hat.

Was noch im Mietvertrag steht

Wenn im Mietvertrag eine Staffelmietvereinbarung enthalten ist, steht von vornherein fest, wann und um wie viel die Miete steigen wird. Wichtig: prüfen, ob die Wohnung dann noch bezahlbar ist.

Falls im Vertrag nicht anders vereinbart, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Wer weniger als fünf Jahre in der Wohnung wohnt, muss spätestens drei Monate vor Auszug schriftlich kündigen oder einen Nachmieter finden, mit dem der Vermieter einverstanden ist.

Als Wohngemeinschaft mieten

In diesem Fall gibt drei Möglichkeiten, das Mietverhältnis zu regeln:

  1. Ein WG-Mitglied ist Hauptmieter, die anderen sind Untermieter. Der Hauptmieter trägt dann allein die Verantwortung für die Überweisung der Miete und die Erfüllung anderer Pflichten.
  2. Alle Bewohner stehen als Hauptmieter im Vertrag und sind gleichermaßen verantwortlich.
  3. Jeder Bewohner hat einen eigenen Vertrag mit dem Vermieter. Der kann dann allerdings auch ohne Absprache mit den WG-Bewohnern Zimmer vermieten.

Angekommen in der eigenen Wohnung

Hurra, der Mietvertrag ist unterschrieben, Wohnung und Schlüssel sind übergeben. Familie und Freunde helfen sicher gerne, die Wohnung zu streichen, Lampen und Bilder aufzuhängen oder Regale aufbauen. Doch vorher bitte in die Hausordnung schauen: Ruhezeiten bedeuten, dass nicht gehämmert und gebohrt werden darf. Ein „Recht auf Party“ einmal im Monat oder Jahr gibt es übrigens nicht. Wer den Einstand in der ersten eigenen Wohnung feiern möchte, sollte sich bei den Nachbarn vorstellen, um ihr Verständnis bitten, Fenster geschlossen halten und nach 22 Uhr die Musikanlage herunterdrehen.

Was kostet dein Umzug?

Wohnfläche

ca.

Entfernung

ca. km

1 Person

2 Personen

3 Personen

4 Personen

5 Personen

6 Personen

7 Personen

8 Personen

9 Personen

10 Personen

1 Zimmer

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10 Zimmer

Kosten

Umzugsunternehmen

ab

 

Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:

Wohnung

  • kein Balkon, keine Garage
  • Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
  • Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf

Umzug

  • Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
  • Preis für Transport pro m3: 25 Euro
  • Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
  • Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt
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