Wie überprüfe ich meine Miethöhe?

Ist Ihre Miete zu hoch? So finden Sie es heraus!

Durch die Mietpreisbremse machen sich viele umzugswillige Mieter Gedanken über die Höhe ihrer neuen Miete. Diese zu überprüfen, kann sich lohnen.

Die Mietpreisbremse bezieht sich längst nicht auf alle Verträge bzw. Immobilien. Wer jedoch in den kommenden Monaten einen Umzug in eine begehrte Wohnlage plant, sollte seinen Mietpreis überprüfen.

MietpreisCheck - Wie fair ist der Mietpreis für Ihre Wohnung?

Die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist meist mit Aufwand verbunden. Eine erste Einschätzung erhalten Sie aber schon jetzt mit dem MietpreisCheck von ImmobilienScout24.

Mietpreis überprüfen

Was Sie vor dem Überprüfen der Miethöhe tun sollten

Bevor Sie Ihre Miethöhe überprüfen, sollten Sie zunächst klären, ob die Mietpreisbremse überhaupt für Ihre Wohnung gilt. Denn grundsätzlich müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Die Wohnung liegt in einem Gebiet, das vom jeweiligen Bundesland als Region mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen wurde.
  • Es handelt sich nicht um eine neu erbaute und auch nicht um eine umfassend modernisierte Wohnung, sondern um eine Bestandswohnung.

Ob für den Standort Ihrer Wohnung die Mietpreisbremse gilt, können Sie anhand der Einstufung des Wohnortes durch die Landesregierung erkennen. Liegt Ihre Wohngegend in einem „angespannten Wohnungsmarkt“, dann gelten hier grundsätzlich die neuen gesetzlichen Regelungen – doch wie bereits erläutert nicht für neu erbaute oder umfassend modernisierte Wohnungen.

Bestehende Mietverhältnisse bleiben meist unberührt

Miethöhe überprüfen

Überprüfen Sie den Mietpreis, bevor Sie einen neuen Mietvertrag abschließen.

Relevant wird die Frage nach der Überprüfung des Mietpreises nur, wenn Sie nach Inkrafttreten des Gesetzes in eine andere Wohnung umziehen bzw. einen neuen Mietvertrag abschließen. Denn: Bei bestehenden Mietverhältnissen bleibt die Mietpreisbremse im Regelfall unberücksichtigt.

Um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, können Sie einen qualifizierten Mietspiegel nutzen, der für Ihren Wohnort gilt. Den Mietspiegel erhalten Sie meist bei den Gemeindeverwaltungen oder beim Mieterverein. Wichtig für den Vergleich: Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Wohnung in Bezug auf Lage, Baujahr, Ausstattung und Größe in die richtige Vergleichskategorie einordnen.

Bei der Überprüfung der Miethöhe hilft Ihnen außerdem unsere Checkliste.

Ortsübliche Vergleichsmiete als Maßstab

Eine Miete ist angemessen, wenn sie die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal zehn Prozent übersteigt. Wie Sie das herausfinden können, zeigt Ihnen die nachfolgende Beispielrechnung.

Beispielrechnung
Kaltmiete für die Wohnung mit 100 Quadratmetern 750 Euro
Mietpreis pro Quadratmeter 7,50 Euro
Ortsübliche Miete für Vergleichskategorie gemäß
(qualifiziertem) Mietspiegel pro Quadratmeter
6,90 Euro
Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete 8,7 Prozent

In diesem Fall wurde also die Zehn-Prozent-Grenze bei geltender Mietpreisbremse nicht überschritten. Sollte die Grenze überschritten werden, haben Mieter das Recht, gegenüber ihrem Vermieter die zu hohe Mietzahlung zu rügen und Auskunft über deren Zulässigkeit zu verlangen. Ist die Rüge berechtigt, muss der Vermieter den Mietpreis anpassen.

Aktuelle News zur Mietpreisbremse

Das Gesetz zur Mietpreisbremse trat am 01. Juni 2015 in Kraft. Wir haben alles Wichtige dazu für Sie zusammengefasst und informieren Sie darüber, was die Regelung für Mieter und Eigentümer bedeutet.

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