Ist die Miete zu hoch? – Checkliste für Mieter
Checkliste: Liegt Ihre Miete im gesetzlichen Rahmen?
Nach dem Inkrafttreten der Mietpreisbremse sollten Mieter beim Abschluss eines neuen Mietvertrags prüfen, ob die Miete den neuen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dabei hilft die nachfolgende Checkliste.
Die Mietpreisbremse betrifft im Regelfall nur nach Inkrafttreten des Gesetzes neu abgeschlossene Mietverträge – nicht jedoch bereits bestehende Mietverhältnisse.
Erste Voraussetzung: Die Mietpreisbremse gilt nur dort, wo die Landesregierung ein Gebiet mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ ausgewiesen hat.
Zweite Voraussetzung: Es handelt sich nicht um eine neu erbaute und nicht um eine umfassend modernisierte Wohnung.
Wenn die obigen beiden Voraussetzungen zutreffen, greift die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen.
Wenn die Gemeinde einen qualifizierten Mietspiegel hat, kann diesem meist die Vergleichsmiete entnommen werden. Einfache Mietspiegel sind eine grobe Orientierung, wie hoch die Vergleichsmiete ist. Fragen Sie dazu bei der Gemeindeverwaltung oder einem örtlichen Mieterverein. Fehlt auch ein einfacher Mietspiegel, müsste die Vergleichsmiete durch einen Sachverständigen ermittelt werden.
Ordnen Sie Ihre Wohnung je nach Baujahr, Lage, Ausstattung und Wohnungsgröße der passenden Kategorie im Mietspiegel zu, um den korrekten Vergleichswert zu erhalten.
Wenn die Miete mehr als zehn Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegt, können Sie Ihren Vermieter – am besten in schriftlicher Form – auffordern, Auskunft über deren Zulässigkeit zu geben.