Infografik Mietpreisbremse: So wirkt sie
Laut dem neuen Gesetz ab 01.06.2015 dürfen Mieten bei Neuvermietungen maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent soll künftig die Obergrenze bei Neuvermietung in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt sein. In der nachfolgenden Infografik hat ImmobilienScout24 die Wirkung der Mietpreisbremse bei Neuvermietung dargestellt.
Infografik: Mieter A zieht zum 31. Mai 2015 aus seiner Wohnung in mittlerer Lage mit 80 Euro/m² aus. Er zahlte monatlich 6 Euro/m². Der Eigentümer vermietet ab dem 1. Juni 2015 neu an Mieter B. Die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen in dieser Lage beträgt laut Mietspiegel 7 Euro. Die Wohnung liegt in einem Gebiet mit Preisbremse. Die Mietparteien orientieren sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete und der Vermieter darf um maximal 10 Prozent erhöhen. Mieter B zahlt ab 01.06.2015 insgesamt 7,70 Euro/m².