Infografik Mietpreisbremse: So wirkt sie

Laut dem neuen Gesetz ab 01.06.2015 dürfen Mieten bei Neuvermietungen maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die orts­übliche Vergleichs­miete plus 10 Prozent soll künftig die Ober­grenze bei Neuvermietung in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt sein. In der nachfolgenden Infografik hat ImmobilienScout24 die Wirkung der Mietpreisbremse bei Neuvermietung dargestellt.

 

Infografik: Mieter A zieht zum 31. Mai 2015 aus seiner Wohnung in mittlerer Lage mit 80 Euro/m² aus. Er zahlte monatlich 6 Euro/m². Der Eigentümer vermietet ab dem 1. Juni 2015 neu an Mieter B. Die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen in dieser Lage beträgt laut Mietspiegel 7 Euro. Die Wohnung liegt in einem Gebiet mit Preisbremse. Die Mietparteien orientieren sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete und der Vermieter darf um maximal 10 Prozent erhöhen. Mieter B zahlt ab 01.06.2015 insgesamt 7,70 Euro/m².

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