Online-Portale bieten Hilfe bei überhöhten Mieten
Verstoß gegen Mietpreisbremse: Online-Anwälte gegen Vermieter
Den Gang zum Anwalt scheuen viele Mieter, eine direkte Konfrontation mit dem Vermieter auch. Anwälte haben nun diese Marktlücke für sich entdeckt. Sie bieten im Internet ihre Dienstleistung an, um Verstöße gegen die Mietpreisbremse aufzudecken und zu ahnden.
In angespannten Wohnlagen steigen die Mieten unaufhaltsam
In vielen Ballungsgebieten gilt inzwischen eine Mietpreisbremse, die verhindern soll, dass die Mieten in astronomische Höhen steigen und für eine breite Masse nicht mehr erschwinglich sind. Aufgrund relativ laxer staatlicher Reglementierungen war es für Vermieter jedoch bisher einfach, die Bremse zu umgehen oder sich zumindest unbemerkt über das Gesetz hinwegzusetzen. Mieter tun sich mit dem Gang zum Anwalt schwer, sie scheuen die Kosten und die Konsequenzen, wollen sie ihren Mietvertrag anfechten. Daraus versuchen einige Start-ups nun, ein Geschäftsmodell zu machen: Nur wenige Mausklicks seien nötig und sie könnten einem zu einer Mietersparnis von mehreren Tausend Euro im Jahr helfen – so das Versprechen. Internetportale wie die Mietright oder die Miethelden GmbH haben sich darauf spezialisiert, Verstöße gegen die Mietpreisbremse zu verfolgen – für die Mieter zunächst unentgeltlich. In offiziellen Schreiben fordern die Anwälte von Vermietern Auskunft über die letzte Mietpreiserhöhung, eine Absenkung der überhöhten Miete oder die Rückzahlung von zu Unrecht erhaltenen Zahlungen des Mieters. Für den Auftraggeber ist das Verfahren denkbar einfach und nahezu risikolos.
Erscheint die Miete tatsächlich unangemessen (überprüfen lässt sich das beispielsweise mit dem MietpreisCheck), übernimmt der Anwalt und fordert in einem offiziellen Schreiben Einsicht in die Miethöhe des Vormieters. Er prüft, ob in diesem speziellen Fall eine Ausnahmeregelung von den geltenden Vorgaben der Mietpreisbremse greift. Ist das nicht der Fall und die Miete liegt tatsächlich mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen vergleichsmiete, rügt der Anwalt ihn und fordert die zu viel gezahlte Miete sowie einen Kautionsüberschuss zurück. Bei erfolgreicher Rückforderung, bei dem der Vermieter das zu viel erhaltene Geld direkt an das Online-Unternehmen überweist, behält der Dienstleister einen Teil des Geldes als Provision für seinen Service ein. Der Rest geht an den auftraggebenden Mieter. Belegt der Vermieter jedoch, dass er im Rahmen des Gesetzes handelt, erhält das Unternehmen kein Geld von seinem Auftraggeber. Dem Mieter entstehen also keine Kosten.
Aber Achtung: Unter den Dienstleistern tummeln sich auch schwarze Schafe, die im Schreiben an die Vermieter behaupten, ihr Klient hätte seine finanziellen Ansprüche an den Vermieter an sie abgetreten, ohne dass dies der Fall ist. Das Abtreten der Ansprüche ist zwar eine gängige Praxis, da das Geld, wie oben beschrieben, einen Umweg über den Online-Dienstleister nimmt, bevor es beim Mieter ankommt, doch ist dazu eine schriftliche Vollmacht des Mieters notwendig. Sofern sie diese nicht erteilt haben, ist das Unternehmen nicht berechtigt, Geld vom Vermieter zu verlangen. Prüfen Sie darum den Dienstleister genau, bevor Sie ihn in ihrem Namen handeln lassen.