Der Sommer kommt
Rechte und Pflichten für Mieter in der Grillsaison
Sommer, Sonnenschein und laue Abende laden dazu ein, das Wohnen in den Garten, auf den Balkon oder die Terrasse zu verlagern. Sonnenbaden, Grillabende oder Gartenpartys – wie auch immer der Sommer rund um die eigenen vier Wände verbracht wird, einige Vorschriften gilt es als Mieter zu beachten.
Sonnen-hungrige Mieter können mit einem Blick in den Mietvertrag alle Unsicherheiten aus dem Weg räumen. Denn hier wird festgelegt, ob der Garten mit der Wohnung offiziell angemietet ist. Steht dies allerdings nicht im Vertrag, so kann auch im Nachhinein eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter klare Verhältnisse schaffen. Handelt es sich um ein Einfamilienhaus, so gilt der Garten automatisch als angemietet – vorausgesetzt, es wurde nichts Gegenteiliges vereinbart. Was die Bepflanzung angeht, so haben Hobbygärtner freie Bahn: Mieter dürfen laut Gesetzgeber Blumen aussäen sowie Sträucher oder auch kleine Bäume pflanzen. Auch Gemüsebeete, Komposthaufen oder Teiche sind je nach verfügbarem Platz erlaubt.
In der Regel wird im Mietvertrag festgelegt, ob Sie auf dem Balkon grillen dürfen.
Wer den Sommerurlaub auf „Balkonien“ verbringt, der darf es sich dort gemütlich machen. Alle Gartenmöbel rausgestellt, den Sonnenschirm aufgespannt, Kaffee und Kuchen gedeckt und mit Freunden den Nachmittag genießen – so lässt es sich wahrlich leben. Nur eines darf zur Sicherung der Nachtruhe nicht vergessen werden: ab 22.00 Uhr muss die Party nach drinnen verlagert werden.
Auch auf dem Balkon kann man sich gärtnerisch austoben. Mithilfe von Blumenkästen, -kübeln oder –töpfen entsteht im Nu eine grüne Oase direkt vor der Balkontür. Voraussetzung für das Anbringen von Blumenkästen an der äußeren und inneren Balkonwand ist die sichere Befestigung, damit nichts herunterfallen kann. Auch die Wäsche darf auf dem Balkon an einer Wäscheleine trocknen. Der Gesetzgeber hat außerdem festgelegt, dass Mieter weniger Miete zahlen müssen, wenn ihr Balkon reparaturbedürftig ist oder gar abgerissen werden soll.
Um den Sommer in Frieden und Einklang mit den Nachbarn genießen zu können, gilt es, beim Grillen auf einiges zu achten. Generell wird im Mietvertrag festgelegt, ob das Grillen auf Balkon, Terrasse oder im Garten erlaubt ist. In Mehrfamilienhäusern ist dies oftmals nicht der Fall. Bei Nichtbeachtung der Vertragsvereinbarungen droht eine Kündigung. Trotzdem sollte die Nachbarschaft im Sommer grundsätzlich mit Freiluftaktivitäten und Gartenpartys in ihrer Umgebung rechnen und dies hinnehmen. Kommt es dennoch zu Beschwerden durch viel Rauch und Lärm, so muss die beklagte Belästigung bewiesen werden. Der betroffene Nachbar kann, wenn er die Beschwerde ignoriert, mit einem Bußgeld bestraft werden. Nichtdestotrotz empfiehlt es sich, die Nachbarschaftsharmonie zu wahren. Dazu helfen diese Tipps:
- Qualmminderung beim Grillen: Verzichten Sie auf Kohle und steigen Sie auf Elektrogrills um
- Benutzen Sie Alufolie und –schalen
- Halten Sie die Nachtruhe ein
- Laden Sie Ihre Nachbarn ein