Lexikon Existenzgründung

Recht und Gerichte

Deutschland ist ein moderner Rechtsstaat. Wer hier lebt oder sich wirtschaftlich betätigt, steht auf der sicheren Seite. Das systematisch aufgebaute und ausbalancierte Regelwerk schafft Sicherheit, weil es transparente Entscheidungskriterien vorsieht, die für jeden nachvollziehbar sind. Die Vorzüge sind international anerkannt. Das deutsche Rechtssystem ist Vorbild vieler Rechtsordnungen in anderen Ländern.

Die Gerichte

  • Verwaltungsgerichte
    Das Rechtssystem schützt Bürger und Unternehmen vor willkürlichen oder fehlerhaften Behördenentscheidungen. Gegen Beschlüsse der Verwaltung können Betroffene Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten suchen.
  • Ordentliche Gerichte
    Zivil- und strafrechtliche Streitfälle werden vor den Ordentlichen Gerichten verhandelt. In der Regel ist das örtliche Amtsgericht anzurufen. Gegen erstinstanzliche Entscheidungen sind zumeist Rechtsmittel zulässig, in diesem Fall klären höhere Instanzen bis hin zum Bundesgerichtshof den Fall.
  • Arbeitsgerichte
    Für Streitigkeiten aus arbeitsrechtlichen Beziehungen, also insbesondere etwa Im Zusammenhang mit Tarifverträgen oder der Kündigung von Arbeitsverhältnissen, sind ausschließlich die Arbeitsgerichte zuständig. Gegen Urteile der Arbeitsgerichte sind Rechtsmittel zu den Landesarbeitsgerichten und zum Bundesarbeitsgericht möglich.
  • Finanzgerichte
    In Streitigkeiten im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben, die der Bundesgesetzgebung unterliegen, entscheiden die Finanzgerichte der Länder und bei Einlegung eines Rechtsmittels der Bundesfinanzhof.


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