Lexikon Existenzgründung
Jetzt lesen
Persönliche Services nutzen und schneller ans Ziel kommen.
Anmelden / RegistrierenUrsprünglich stammt der Begriff "Franchise" aus dem Französischen. Im Mittelalter bezeichnete er die Vergabe von Privilegien an Dritte, die gegen Entgelt eine im staatlichen Interesse liegende Produktion oder den Handel mit gewissen Erzeugnissen betrieben. In Großbritannien prägte der Begriff das Vorrecht, das die britische Krone Vertrauensleuten zur Steuereinnahme einräumte, und in den USA des vorigen Jahrhunderts wurden unter dem Namen "Franchising" Rechte zur Erschließung des Kontinents vergeben. Auf diese Weise konzessionierte man etwa die Eisenbahnlinien.
Heute bezeichnet man mit dem Begriff "Franchise" ein Vertriebssystem mit spezifischen Eigenarten und Vorteilen.
Die offizielle, für Deutschland gültige Definition des Begriffs "Franchising" wurde vom Deutschen Franchise-Verband e.V. erstellt. Demnach betrachtet der Verband alle Vertriebsformen als Franchise-System, die der nachfolgenden Definition entsprechen:
"Franchising ist ein vertikal-kooperativ organisiertes Absatzsystem rechtlich selbstständiger Unternehmer auf der Basis eines vertraglichen Dauerschuldverhältnisses. Dieses System tritt auf dem Markt einheitlich auf und wird geprägt durch das arbeitsteilige Leistungsprogramm der Systempartner sowie durch ein Weisungs- und Kontrollsystems zur Sicherstellung eines systemkonformen Verhaltens. Das Leistungsprogramm des Franchise-Gebers besteht aus einem Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzept, dem Nutzungsrecht an Schutzrechten, der Ausbildung des Franchise-Nehmers und der Verpflichtung des Franchise-Gebers, den Franchise-Nehmer laufend und aktiv zu unterstützen und das Konzept ständig weiterzuentwickeln. Der Franchise-Nehmer ist im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig; er hat das Recht und die Pflicht, das Franchise-Paket gegen Entgelt zu nutzen. Als Leistungsbeitrag liefert er Arbeit, Kapital und Information."