Lexikon Existenzgründung

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Unter den Kapitalgesellschaften ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die beliebteste Rechtsform, da sie hohe Flexibilität mit vergleichsweise geringen Auflagen kombiniert. Die GmbH wird durch einen Vertrag zwischen den Gesellschaftern gegründet. Mustervorlagen bieten die Industrie- und Handelskammern an (www.dihk.de ). Zur wirksamen Gründung der GmbH muss ein Notar den Gesellschaftsvertrag beurkunden und die Eintragung der GmbH in das Handelsregister beglaubigen. Die Gesamtkosten der Anmeldung betragen in der Regel etwa 1.500 Euro.


Erforderlich für die Errichtung einer GmbH ist ein Mindestkapital von 25.000 Euro, welches auch durch Sacheinlagen eingebracht werden kann. Im Anmeldungszeitpunkt ist allerdings ausreichend, wenn wenigstens die Hälfte des Mindestkapitals, also 12.500 Euro, nachweislich tatsächlich als Einlage geleistet worden ist. Im Fall von Sacheinlagen müssen bei der Anmeldung zudem Unterlagen beigefügt werden, die belegen, dass der Wert der Sacheinlagen auch tatsächlich dem angegebenen Gegenwert der Einlage entspricht.


Auch für Freie Berufe kann die GmbH eine attraktive Unternehmensform sein. Zu den Freien Berufen, die in GmbH-Form betrieben werden dürfen, zählen Architekten, Ingenieure, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Ärzte. In einigen Freien Berufen ist die GmbH nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Gründung ist regelmäßig von der Zulassung durch die zugehörige Standesorganisation abhängig.

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