Lexikon Existenzgründung

Eintragung ins Handelsregister

Das Handelsregister ist ein Verzeichnis aller Kaufleute und Handelsgesellschaften und für jeden kostenlos beim örtlichen Amtsgericht einsehbar, ab 2007 wird es auch in elektronischer Form online abrufbar sein Es enthält Angaben zum Namen der Firma, ihrer Gesellschaftsform und ihren Gesellschaftern. Zur Anmeldung zum Handelsregister ist jeder Gewerbetreibende - mit Ausnahme der Kleingewerbetreibenden - verpflichtet.

Die Kosten der Eintragung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft betragen zurzeit mindestens 250,00 EUR. Bei einer GmbH bemessen sich die Kosten nach dem Geschäftswert. Die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister ist in notariell beglaubigter Form einzureichen.


Wenn sich Personengesellschaften oder Einzelunternehmen im Handelsregister eintragen, sollten sie die Unterstützung eines Anwaltes suchen. Kapitalgesellschaften können sich sogar nur über einen Notar ins Handelsregister eintragen lassen.


Wird der Geschäftsbetrieb eines eintragungspflichtigen Unternehmens schon vor Eintragung ins Handelsregister aufgenommen, so haften in diesem Fall die Gesellschafter auch bei der GmbH und der AG für bis dahin unter Umständen entstandene Verluste persönlich.

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